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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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Freiesleben zu Gcschlechtsvormündern in Feuere, feßtcrnauch den minderjährigen Carolinen, und Augusten, Ge-schwistern Schneiderinnen, zum Vormunde bestätiget ha-ben ; Als begehren Wir, du wollest beylegende drey Ur-kunden besagten I). Schubarth und Freiesleben aushändi-gen, von jehterm die über seiner Pstegbefohlenen Vermö-gen zu führenden Rechnungen alljährlich abnehmen undjuLtlirciren, und die sonst nach Maasgabe der allgemei-nen VormundschaftS-OrdnunghieruntererforderlichenVcr-fügungen treffen. MochtenS rc. Datum Dresden, am5. May 1791.

F. A. v.Burgsdorff.

An

den Creißamtmann Meißner

zu Freyberg. Christian Carl Gehe 8.

Friedrich August rc. Chur-Fürst rc.

lieber getreuer. Nachdem Wir, auf abschriftlich ")mitfolgendes Carolinen und Johanns, der Geschwister vonCharpentier, unterthänigst beschehenes Suchen, der Er-stern den Rathsbeysiher, Johann Gottlieb Hofmann, Leß-term den Commissjonsrath, Friedrich Gottlieb Buße zuFreyberg, zu Vormündern bestellet haben; als ist hier-durch Unser Begehren, du wollest, kraft dieses, die da-rüber ausgefertigten und in Originalen beygehenden Ur-kunden an benannte Vormünder aushändigen, auch vondem Commlssionsrath Buße die Vormundschafcsrech-nungen alljährlich gebührend abnehmen, sowohl sonst, nach

Maaö-

*) Nachstehend unter L und tz in Auszügen.