ZiL Vierter Abschnitt. Hüttcnarchitektur.
also, vorausgesetzt, daß diese Mauer nicht zu hoch iß/der eigentliche Wippenbaum in diesem AwischcnrauineMir so lang machen, als es der Platz erlaubt. Lm ämfersien Ende des Wippcnbaums wird alsdann ein zwei'tes Stück Hol; unter einem rechten Winkel so aufgesetzt,daß es die gehörige Festigkeit und Lauge hat. Es mußso lang gemacht werden, daß es über die Mauer hin*ausreicht. Hier wird nun gleichfalls ein anderes Stückrechtwinklicht angesetzt, welches mit dem übrigen Theilsdes Hebels nun die erforderliche Lange ausmacht. 21»dies anferste Ende befestigt man dann den Wippenkaste»/mit dem gehörigen Gewichte beschwert. Daß in diesei»Falle aussen hinter der Mauer der Wippenbaum vorRegen und dergl. geschützt werden muß, versteht sich vo»selbst.
Gesetzt aber, die Mauer wäre zu hoch, so iß, >wenn sie nicht durchbrochen werden soll, nicht gut j» !helfen. -
§. 268.
Ueber die neueren Gebläse.
Jeder hohe oder niedere Grad der Hitze hangt vo»der Menge der kufttheilc ab, mit denen der brenne»^Körper in Berührung steht, so wie von der ununterbr^chenen Zuströmung derselben.
Von der Richtigkeit dieses Satzes völlig überzeugt,dachte man auf die zweckmäßigste und vortheilhafreste W'sörderung dieses Erfordernisses. Da, wo noch kci»^bessere Vorrichtung eingeführt war, und man sich ge»^thigt sahe, die alten Gebläse beizubehalten, wurde da>?