Zte Abtheilung. Von den Kohlen. 539
hk.) ES darf kein fanlcs und angegangenes/ oder gar zsttrockenes Hol; in den Mieter kommen; solches Hol;halt das Feuer zu lange an sich und verborgen/ daßoft Fcuersorünste daraus entstehen. VerdächtigesHol; muß daher nochmals gespalten und untersuchtwerden.
dl.) Die ersten Holzschichtcn setzt man gern mehr senk«recht als vertikal/ weil sonst die Quandclstangcn zuviel zu tragen haben. Jeder Kreiß n^uß rund her»um fertig gesetzt werden. Der angefangene Mie-ter stürzt uni/ wenn besonders zu starkes Kluft-holz hinein gesetzt wird/ und nicht sehr gerade/sondern schreg stehet.
§. 465.
Das Decken der Mieter.
In laubtragenden Forsten wird/ zur Deckung der> Mieter/ das abgefallene Laub der Baume genommen; beim! Nadelholz bedient man sich der Baumzwcigc, des MooscS! u. dcrgl. Eine solche Decke muß z bis 4 Zoll stark seyn/nicht schwacher/ damit der Mieter nicht zu viel Luft bekommt/und nicht zu stark/ damit die zur Feuerrcgierung erforder-lichen Löcher hindurch gestochen werden können.
Ist der Mieter völlig mit einer solchen Deckeversehen/ so wird er dann mit den Rüsten belegt.Dieses sind Z bis 4 Zoll lange Hölzer/ welche hori-zontal am Fuße des Miclers/ stückweis herumliegen/so daß zwischen jedwedem Rüstholze ein lediger Raum! bleibt. Dieser Zwischcnraum heißt der Wechsel/ unddie darüber gelegten Klüfte/ Wechsel klüfte. In ei-^ der Entfernung von einigen Füßen/ in der Höhe wer«