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zte Abtheilung. Von den Kohlen. . 545
Nach eiucc solchen Operation dürfen die Raume nichtgleich geöffnet werden, sondern müssen noch eine Zeitlangverschlossen bleiben, damit das Feuer, welches wahrenddein Fülle» sehr um sich greift, wieder so viel als »ö-thig gedampft wird. Ist die Luft stich das Wetter feucht,und die Bedeckung dicht, so mäßigt sich das Feuer in ei-nigen Stunden; ist aber trockenes und stürmisches Wet-ter, und die Bedeckung des Mieters locker, so dauerteS oft 6 bis ir Stunden.
Das Kohle» ohne Räume wird blind Kohlengenannt. Die Räume werden meistens dahin gestochen,wo die Haube und die Mittelschicht aneinander stoffen,
> weil hier im Wechsel ein starker Zug ist, welcher ein gu-tes Anskohlen der Haube bewirkt, und das Feuer quervon» Quandcl durch alle Kreis« ziehet. Das Zeichen zurStechung der Raunte giebt die Farbe des aufsteigendenDampfcS; wird er dick und roth, so müssen sie zuge-macht werden; ist er aber wcißgrau, so können ir, 16,20 und mehrere Räume gestochen werden.
§. 468.
Regeln bei Regierung des Feuers.
2) Auf der Seite, wo ein starker Luftzug ist, mußblind gekohlt werden, weil sich im entgegenge-setzten Fall das Feuer hier zu stark hinziehen würde.
'b) Reicht diese Vorsicht nicht hin, den Luftzug abzu-halten , so wird der Mieler an derselben Seite stär-ker beworfen.
c) So bald als sich vor den Räumen ein hellblauerDampf oder ein blaues Fiämmchcn zeigt, werden 'EisenhitttenklMde. M M