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Erster Band.
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79
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Bäckerordnung. 79

Gatterer I. zz. Juvenel II. 418. — Vollbe-ding Archiv. 49.

Bäckerordnung. Eine alte Brod- und Bäckerordnungvon rz82 und iz8Z hat Hanow in den Preuß.Sammt. I. 67. angeführt. Im Jahre 1595 erhieltendie Bäcker eine Bäckerverordnung, durch den KuhrfürstenFriedrich Pfalzgrafen am Rhein . — Universallex. III.873. Vollbeding Archiv. 49.

Bäder sind eine sehr alte Erfindung, wenn eher aber dieordentlichen Bader und Badstuben angelegt sind, läßtsich nicht mit Gewißheit bestimmen. Homer beschreibtschon alle bei Badern übliche Gebrauche. Bon den Grie-chen haben wahrscheinlich die Römer den Gebrauch derBader entlehnt. Sie hatlen öffentliche und Privatbäder,warme und kalte, Sommer- und Winterbäder, in de-nen man sich zu gewissen festgesetzten Stunden badete. —Asklepiades, der zur Zeit des Pompejus und Mi-thridates zu Rom lebte soll das Baden bei den Rö-mern erst recht gebräuchlich gemacht haben. Man schreibtihm auch die Elfi, düng von roo neuen Bädern zu.Nach andern soll Sergius Orata, der um eben dies«Zeit lebte, die Bäder zuerst erfunden haben, und Se-neca setzt sie sogar erst in sein Zeitalter. sPliu. IX.gy, XXVI. z. Seneca Lxisr. yo.) Bei den altenDeutschen badeten sich Männer und Weiber verm-schtin kalten Flüssen. Die Männer liebten besonders diewarmen Bäder, und legten sich, da sie nach Deutsch-land kamen, .Wiesbaden , (Mattenwiesen, Manenbad,Hisrmae IVlattiscss, Plin. zo, 17 ) an. Die warmenBader zu Aachen soll Gcanus, ein Bruder des Nero,entdeckt haben. Die alten Deutschen waren schon großeFreunde vom Baden, doch kam diese Gewohnheit nachund nach ab. Im XII. Jahrh, kamen die Badstuben