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Erster Band.
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Büchermahlerey

angeordnet, ist, so viel man weiß dasjenige, war derMaynzische Erzbischof Bertold 1486 gegeben hat.

Unter den Päbsten hat Alexander Vi. im Jahr 1501die Bücher-Eensur angeordnet, und 1515 ward zuRom verordnet, daß fernerhin kein Buch ohne Eensurder Geistlichen gedruckt werden sollte. Beckm. Erf. I.aoi. II. 246.

Büchermahlerey. Die Kunst, die Anfangsbuchstabender Bücher und ihrer Kapitel mit Gold und Farbenauszumahlen, und die Bücher mit Bildern zu zieren.(Jlluminirkunst). Das Alter derselben leitet manaus 2. Maccab. 3, 48. her. Eins der ältesten Denk-mäler dieser Kunst, ist der Virgil auf der Vatikani-schen Bibliothek zu Rom mit Bildern, die im IV.Jahrhundert gemahlt sind. In den Nürnbergischen Bür-gerbüchern, wird bei dem Jahre 1486 der Jlluminirergedacht. Kl. Ehron. Nürnbergs 31. v. BuschHandb. d. Erf. II. 2. 375.

Bücher-Privilegien. Das älteste, bis jetzt bekannte,ist dasjenige, welches im Jahre 1490 Heinrich, Bi-schof von Bamberg zu I-idsr inlsralls ssaunäum oräi-acclssiao LcinrksrZsnsIs, ertheilte. Das ältestebekannte Venetianische ist von 1491 zu bsenix MsZistiiketri rnsrriorias Rsvennatis in 4. Noch findet sich einWenetianisches von 1492, und eins von 1494. Dasälteste, bis jetzt bekannte Päbstliche, ist von 1505;das erste Kaiserliche von 1510. In Polen waren schonums Jahr 2500 Bücher-Privilegien üblichs In Frank-reich soll Ludwig XII. im Jahr 1507, die ersten Bü-cher-Privilegien ertheilt haben. Beckm. Erfind. I. 85 -II. 242.

Bücher - Verbot. Bücher - Verbrennung. Schonvielb Jahrhunderte vor Erfindung der BuHdruckerey sind