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Erster Band.
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Decretalbriese

sehen der päbstlichen Decretalbriese so hoch, daß manden Kirchrngesetzen gleich schätzte, und als allgemein ver»bindlichr Gesetze anzusehen anfing. Aber so groß auchschon im XI. Jahrhunderte das Ansehen der Decreta,len geworden war, so getraueten sich doch die Pabstenoch lange nicht, öffentliche Sammlungen davonherauszugeben, zumal da die vom P. JnnocentiusII. im Jahr 1139 veranstaltete Sammlung sehr ungün-stige Schicksale erfahren hatte. Allmählig ließ man Pri<vatsammlungen davon veranstalten, und endlichrückte man auch mit öffentlichen Sammlungen hervor.Die erste zur Zeit bekannte Sammlung der Dekretalm,ist nach dem Jahre 1179 von einer Privatperson zusam-mengetragen. Die zweite ist ohn« Zweifel nach dri»Jahre 1191 unter P. Cölestin 111 . gemacht wordm.Die dritte, welche man für die älteste gehalten hat,halben Bernhard Circa zum Verfasser, der auchBalbus genannt wird, und anfänglich Probst zu Pa-via war, nachher aber als Bischof zu Facnza ir,zstarb. Die vierte hat im Anfange des XIII.. Jahrh.Gilbertus und Alanus veranstaltet. Die fünftehat Jnnocentius 1210 dtirch den Notarius Petervon Benevent von seinen eignen Decretalbriesen verferti-gen lassen. Die sechste hat Jnnocentius III. nach1215 veranstaltet. Die siebente hat den Pabst Ha-rr orius III. zum Uhrheber, und enthält die Decretal-briefe dieses Pabstes. Alle diese Sammlungen sindaber durch die neue Sammlung des Pabstes Grego-rius IX. verdunkelt worden. Die Hauptabsicht diesesneuen Werks war, die vorigen öffentlichen Sammlun-gen zu ergänzen, und zugleich die nachher gemachtenDecretalbriese in eine beglaubte Sammlung zu bringen.Diese Arbeit wurde 1230 dem RaymunduS de Prn-