Comtoir-Bücher. 7g
strument zu gleicher Absicht hat schon vorher Chopartvorgeschlagen. — Jvurn. d. Erf. V. 20. S. izy.
Comtoic-V ücher, eine neue Art, worin jedes Blatt sichflach öffnet, hat I. Williams in London erfunden.Der Rücken dieser Bücher ist von Metall, oder Elfenbein,oder Holz, wodurch er stets eine feste Lage behält. AuchPalm er erfand vor igoo ähnliche, noch sinnreichere Ar-ten von Comtoir-Vüchern. — Poppe Gesch. d. Techno!»II. 242.
Concäve Glaser, s. Linsenförmige Gläser.
Concordanz (i B. 244). Daß EuthaliuS die erstegriechische Concordanz besorgt habe, wird von einigen be-zweifelt, und Conrad Kircher für den ersten gehalten,der eine solche Concordanz 1607 zu Frankfurt in 4. her-ausgegeben hat. — Stolle Hist. d. theol. Gel. 828.
Concilien. Der erste Sammler von und vscrs-tis Lonailiornm ist Jacob Merlin, der 1534 zweiBände davon zu Paris herausgab. -7- Stolle Hist. d.theol. Gotkesgel. 262. s. Kirchenversammlungen. 2 B. 246.
Confect-Buch. Das erste hat, so viel ich weiß, Wal-ther Herm. Ryffus, ein Arzt zu Straßburg , im I.1545 geschrieben. — Kestner med. Gel. Lex. 734.
Congrevesche Raketen, s. Brandraketen.
Concubinak. Fand schon in den allerältesten Zeitenstatt. Selbst Abraham und David erlaubten sichdergleichen, und bei den Griechen war er schon zu Ho-mers Zeiten üblich. Allemal aber wurden die Beischlä-ferinnen geringer, als die rechtmäßigen Frauen gehalten.— Potter Archäol. II. 555. Bei den Römern warder Concubinat nach den Gesetzen erlaubt, und seiner ur-sprünglichen Anordnung zufolge, weder schimpflich, nochstrafbar. Vermöge der lulia und kspia koxpss»war es den römischen Bürgern erlaubt, Frauenspersonen,mit welchen sie keine rechtmäßige Ehe eingehen konnten,