als Conoubinsn, oder Beischläferinnen zu haben; aberbemohnerachtet war die Verbindung nicht gesetzmäßig (Is-Zitrma), und war sowohl in Ansehung der rechtmäßigenFrau, als der Kinder, und sonsten, manchen Einschrän-kungen unterworfen. Weil der Concubinat keine gesetzli-che Wirkungen hakte, so legten sich die Nömer, welcheihren Kindern aus der rechten Ehe keine Stiefmutter ge-ben, und denselben von der Erbschaft nichts entziehenwollten, nach dem Tode ihrer rechtmäßigen Frauen, oftConcubinen bei. Dies that der Kaiser Vespasian ,Antonius Pius, und MarcuS Antvninus. Nachder Einführung des Christenthums hörte der Concubinatnach und nach auf. Constantin der Große suchtediese Gewohnheit zuerst abzubringen, nachdem sie so sehrübechand genommen hatte, daß er mit den strengstenVerordnungen derselben kaum Schranken zu setzen vermö-gend gewesen war. Sie dauerte daher noch zu Justi-nians Zeiten fort. Im Orient scheint sie. zuerst Leoder Wei se ausgerottet zu haben; im Occident aber bliebsie noch eine geraume Zeit. — Hsinsoo. sä Inst.äust. I-. i. »ä p. z8 bis 4Z. — Adams röm, Alterth,(zte Aufl.) II. 267.
Condensator (1 B. 245). Abraham Bennet , «inGeistlicher in Wirkworthshire, war, so viel man weiß,der erste, der vor 1787 bei dem Voltaschen CondensatorVorrichtungen anbrachte, wodurch er der Erfinder desElektricitatsverdopplers (s. diesen) wurde. —Gilbert Annal. IX. 125. Dies ist der sogenannte ein-fache Duplicator. Einen Duplicator mit einem Mecha-nismus erfand Darvin 1787. (Das. 123.) und 1798würde JohnReads Elektricitätsverdoppler, oder dreh-barer Duplicator bekannt. Das. 129. Doch wirdNichvtson eigentlich die Veränderung des BennetschenDuplicators zugeschrieben, welche Read nur wenig vew