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Mörikofer Staatsschreiber. Soll der Vogt und da»Waisenamt jeder Trollerei preisgegeben werden? Ich fürchte»wir schaffen eine Advokaten - Verfassung. Ein Prozeß, kosten-los verglichen, war gewiß zum Vortheil der Vögtlinge unddes Vogtes. Man hat den Kleinen Nach zur Obervormuud-schaftsbchörde gemacht — daher soll die vorläufige Untersuchungvoni Kleinen Rath ausgehen, da doch der Kleine Nach inallen Fällen verantwortlich ist.
Eber. Wenn ein Mündel berechtigt zu sein glaubt»gegen den Vogt Klage zu führen, wie steht es um denVoruntcrsuch? Soll der Kleine Nath das Recht haben, denMündel abzuweisen? Man gebe den Voruntcrsuch dem KleinenNach, ohne dem Mündel daö Recht zu benehmen, sich anden Richter zu wenden.
Mörikofer Staatsschreiber. Man kann daö Mittelder Oeffentlichkeit ergreifen; so hat einst der Präopinant einenProzeß gewonnen, den er durch alle Instanzen verloren halle.
Es ist so schwer, einen Vogt zu finden, daß man vieledazu beinahe zwingen muß.
Präsidium. Es kann Fälle geben, die geeignet seinmögen, vor den Richter gebracht zu werden.
Wo eS sich um Untreue und versäumte Pflicht und dendadurch zugefügten Schaden handelt, mag man die Sachedem Richter zuweisen.
Bornhauser Pfarrer. Man behauptet, eS sei schwer»Vögte zu finden' allein es ist auch bedenklich, wenn den Vögt-Ungen ihr Recht benommen werden soll.
Morell Landammann. Ich glaube, ein Voruntcrsuchkomme der Regierung zu, und sehe nicht ein, warum dieBezirksrichter mehr Zutrauen verdienen, als die Mitgliederder Regierung.
Bornhauser Pfarrer. Man kann keinen Bürger, derbethest,igt ist, abhalten, sich an den Richter zu wenden.
Präsidium. Die Folge der vormundschaftlichen Ober-aufsicht ist, daß wenn Klagen kommen, die Regierung ein«