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Verhandlungen des Verfassungsrathes des Cantons Thurgau / [Thurgauischer Verfassungsrath]
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227
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schreitet, und einen Voruntersuch anordnet, ergiebt sich, daßdurch Nachlässigkeit deS Vogts den Waisen ein Schaden zuge-fügt worden ist, so wird er den Vögtling nicht blos an denZivilrichker, sondern an den Criminalrichter weisen.

Eder. Das Waisenanit und die Vögte sollen durchausvor dein AnitSgerichl belangt werden können. Es mag be-denklich sein. Allein alle Verantwortlichkeit ist bedenklich,und auf diese Art hätte man auch die Verantwortlichkeit deSKleinen Raths ausstreichen können.

Nach dem Antrag der 32 Commission wird beschlossen:den Anfang des in Frage stehenden Artikels wegzulassen; hin-sichtlich deS Nachsaat, wird derselbe mit 54 Stimmen ange-nommen, mit 4? aber verworfen, und mit 53 Stimmen fol-gende Redaction angenommen:

H. 135.Das Bezirksgericht besteht aus einem Präsi-denten und 6 Richtern, und wird, so wie die vier Suxple-anren desselben, von der Bczirkswahlvcrsammlung gewählt."

Angcnommen. (H. 123.)

§. 136.Der Präsident und Viceprasidcnt wird vomGericht selbst aus seiner Mitte ernannt."

Angenommen. (H. 12Y-)

H. 137.Die Mitglieder deS BezirkSgerichteS bleibensechs Jahre an ihrer Stelle. Ihr Austritt ist, wie jenerder Mitglieder des CriniinalgerichtS erster Instanz. Die AuS-trelenden sind wieder wählbar."

Vornhauser Pfarrer. Die Bestimmung der AmtS-dauer der Bezirksstatthalter wurde verschoben, bis über dieAmtSLauer der Vczirksrichter entschieden sei. Ich frage blos,ob eS nicht besser wäre, das Bezirksgericht ganz zu erneuern,damit die VezirkSwahlversanimlnng nicht zu oft zusammen-treten müsse.

Wägelin Stadtamniann. Ich trage an, die Amts-dauer der BcsirkSrichter auf 4 Jahre zu stellen, und alleL Jahre die Hälfte austreten zu lassen.

Keller Vv. Dieser Antrag gefallt mir nicht. Wenndie Bezirksrichter 6 Jahre im Amt bleiben, und die Bezirks»

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