Nachdem nun Herr Pfarrer Sulser resignierthatte, verlangte die Gemeinde die Wahl Stahels zumSeelsorger. Der Kirchenrat erklärte jedoch, Stahel sei nicht wählbar, weil er das Concordatsexamennicht bestanden habe und auch Zeugnisse fehlten.
Dieser Beschluss wurde der Gemeinde mitge-teilt und nachdem Herr Kreis, Posthalter dieselbeaufgefordert hatte, dem Beschlüsse des Kirchenrateskeine Folge zu geben, wurde Stahel mit 434 gegen15 Stimmen gewählt; cirka 30 Stimmen sollen leerabgegeben worden sein. Der Kirchenrat wohl (mitRecht) eine freie Kirche unter Stahels Leitung be-fürchtend, beschloss der Gemeinde entgegen zukommen u. legte seinen Standpunkt in einer 16 Seitenlangen Broschüre dar. Er bewilligte Stahel trotzungenügender Zeugnisse das Vikariat für 2 Jahreund erklärte ihn, falls er während dieser Zeit allenAnforderungen genüge, dann auch wählbar.
Nachträglich gab dann Stahel durch HerrnDr. Naegeli ein Maturitätszeugnis des Gymnasiumsin Memel ein. Dieses Zeugnis, vom zürcherischenKirchenrate für voll angenommen, erwies sich danntrotz der Behauptung des Herrn Kreis, Posthalters,es sei mit ächten, grossen preussischen Siegelnversehen, als gefälscht, also auch diese Behauptungist unwahr.
Der Kirchenrat übergab (alsdann) die Sachedem Staatsanwalte. Auf speziellen Wunsch vonStahel und gestützt auf frühere Vorkommnisse, wurdederselbe dann zur Beobachtung nach Miinsterlingengebracht und dort im späteren Verlaufe als unzu-rechnungsfähig befunden.
In Folge der Unzurechnungsfähigkeit mussteStahel selbstverständlich seiner Stelle enthobenwerden und das Weitere ist bekannt.