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und eine höhere Bürgerschule ins Leben zu rufen; die Frauen-klöster Dänikon , Kalchrain, Katharinenthal sind zur Errichtung vonErziehungsanstalten für arme Mädchen erbötig, und Münsterlingen will am dortigen Kantonsspital tätig sein, alles jedoch nur unterder Voraussetzung, daß den Klöstern die Verwaltung ihres Ver-mögens überlassen und sodann das Noviziat wieder eröffnet werde.Der Kleine Rat wies die Frage, ob die Anerbietungen der Klösterzur endlichen Verwirklichung des Projektes der Errichtung einerKantonsschule verwendet werden könnten, an den Erziehungsrat.Dieser sprach sich in seiner Botschaft vom 7. Dezember 1842 ent-schieden dafür aus, es sollten die verfügbaren Mittel der Klösterzur Gründung einer Kantonsschule verwendet werden; hingegenhegte er Bedenken gegen die Verlegung derselben in ein Kloster-gebäude. Es wurde darauf hingewiesen, daß eine Kantonsschuleunter ausschließlicher Leitung des Staates stehen und sich selb-ständig, unabhängig von einer Klosterkorporation, die immer be-sondere Ziele verfolge, entwickeln müsse. Wenn die Kantons-schule in einem Klostergebäude untergebracht werde, das nochbedeutende Umbauten und Reparaturen erfordere, so ergebe sichfür den Kanton eher ein Nachteil, indem verschiedene Gemeindendie erforderlichen Lokalitäten kostenlos dem Staate zur Verfügungstellen wollten. Ohne die Verlegung in ein Klostergebäude geradezuvon der Hand zu weisen, wünschte der Erziehungsrat, es möchteein volksreicher Ort zum Sitz der Kantonsschule bestimmt werden,weil ein solcher einen bedeutenden Kern von Schülern aufweise,die, ohne das Elternhaus verlassen zu müssen, von der SchuleGebrauch machen können, und weil ferner eine Schule an einementlegenen Orte weniger Schüler zu erwarten habe und wenigerumfassend und eingreifend wirke als an einem stark bevölkertenOrt. In Beziehung auf die Einrichtung und die finanziellen Er-fordernisse verweist der Erziehungsrat auf seine Botschaft vom12. Juni 1839.
Durch den Kleinen Rat wurde ein doppelter Vorschlag ge-macht. Der auf die Kantonsschule bezügliche Teil des Mehrheits-Vorschlages lautete: „Die Klöster werden für folgende gemein-nützige, ihrer Bestimmung gemäße und mit ihren Verhältnissenverträgliche Leistungen in Anspruch genommen: Das Kloster Fisch-ingen für die Einrichtung und Forterhaltung eines Progymnasial-