Verordnung betreffend die Privatinventuren.
251
Formular für Privatinveniuren.
Nachdem N. N. in N. unterm (Tag, Monat, Jahr)mit Tod abgegangen ist und nachbenannte minder-jährige Kinder hinterlassen hat, als:
N. N. )
N. N. | (das Alter der Kinder ist anzugeben)
N. N. ]
so wird in Gemäßheit des § 46 des Erbgesetzes undmit Zuzug von beidseitigen Anverwandten und zwarvon väterlicher Seite des N. N. von N. und von mütter-licher Seite des N. N. von N. über das Vermögen,welches die beiden Ehegatten gemeinschaftlich besessenhaben, nachstehende Inventur aufgenommen:
Es sind vorhanden:
Fr.
Ep.
Fr.
Rp.
Fr.
Rp.
An Liegenschaften:
Haus, Scheune und Stall
4000
—
Waschhaus.
,
1000
—
5000
—
Ackerfeld:
j
Der Langwiesacker . .
600
—
Bergacker ....
500
—
„ Wildacker ....
!
300
—
1400
—
Wleswachs:
Die Fehlwiese ....
600
—
„ Tägermooswiese . .
400
—
1000
--
Waldung: (Holz und Boden)
Das Weierholz ....
800
—
, Aspenholz ....
400
—
Torfland .
1200
—
2400
—
9800
_
Stube
1 Tisch .
4
—
Stabellen .
3
40
1 Stubenuhr .
4
—
1 Spiegel .
1
5
Uebertrag
12
45