Buch 
Thomas Scherr im Thurgau / von Dr. Albert Leutenegger
Entstehung
Seite
30
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Thomas Scherr

Seminardirektor im Verfassungsrate der Schule und der Lehrerangenommen hatte. Es gab ein einfaches Mittel, sich hiefürerkenntlich zu erweisen: die Einführung der Scherrschen Lehr-bücher. Schon 1850 konnte man da und dort in Lehrer-vereinigunngen hören, die bisherigen Schulbücher seien nichtmehr genügend, und im Juni 1851 nahm denn auch dieKantonalkonferenz mit großer Mehrheit den Antrag an, essei beim Erziehungsrat die Einführung der Scherrschen Lehr-mittel nachzusuchen. Der Beschluß bewies deutlich, daß Scherrunter der thurgauischen Lehrerschaft einflußreiche Anhängerhatte. Vielleicht war dies auch der Hauptgrund, warum erschon vorher in einen Ausschuß berufen worden war, derdas vom Regierungsrate entworfene Unterrichtsgesetz zu be-raten hatte. Der Ausschuß bestand aus fünf Großratsmit-gliedern: Häberlin, Kreis, Streng, Kappeler, Burkhardt, undden beiden Sachverständigen Scherr und Wehrli. An denHauptsitzungen nahm auch der Vorstand des Erziehungswesens,Dr. Kern, teil. Die Zusammensetzung des Ausschusses bewies,welch hohe Bedeutung man der Schulvorlage beimaß. Diegeistig bedeutendsten Mitglieder des thurgauischen GroßenRates waren darin vertreten, und auch Wehrli stand immernoch ln hohem Ansehen. So befand sich Scherr fraglos in aus-gesuchter Gesellschaft. Trotzdem verschafften ihm Bildungs-richtung, wissenschaftliche Vertiefung in alle Fragen des Er-ziehungswesens und Erfahrungen aus den Zeiten zürcherischerSchulgesetzberatungen rasch eine fühlbare Ueberlegenheit, trugenihm aber bald auch eine starke Belastung mit Arbeit ein.Ueber seine Tätigkeit im Schooße dieses Ausschusses hat erselbst einen Bericht verfaßt?) Es besteht kein Grund, diesemBerichte Mißtrauen entgegenzubringen, da sich die Hauptsachenan Hand des ersten, von Kern stammenden Entwurfes, derhandschriftlichen Eintragungen Scherrs und der endgültigenFassung des Gesetzes nachprüfen lassen. In einer Weise, diejetzt noch Achtung abnötigt, gelang es Scherr, in die Gesetzes-vorläge bessere Ordnung zu bringen. Die ersten Paragraphen

0 Handschrift im Scherrschen Nachlaß in Baden-Baden .