erfuhren eine gänzliche Umarbeitung nach Form und Inhalt,wie aus folgender Gegenüberstellung hervorgeht:
I. Ifernrcber kittumrk (gekürzt).
Zweck und Umfang.
8 1 -
Die Elementarschule erteilt Unterricht in den folgenden Gegen-ständen :
s) Deutsche Sprache: Sprechen, Lesen, Schreiben, Abfassung von
Aufsätzen.
d) Rechnen: Kopfrechnen, Zifferrechnen, Anleitung zur Buchhaltung.
Nun folgen unter
a—k die übrigen Schulfächer; nur Schönschreiben und Zeichnen fehlen.
8 2 .
Der eigentliche Religionsunterricht ist den Pfarrgeistlichen vorbehalten.
8 3 -
In den obern Abteilungen der Klassenschulen soll Realunter-richt erteilt werden.
8 4 .
Die Repetierschule hat folgende Zwecke: Befestigung der frühererworbenen Kenntnisse, Anwendung derselben, Belebung des Privat-fleißes der Schüler durch Hausaufgaben.
8 5 .
Es sollen wöchentlich zwei Eesangübungen mit allen Schülernabgehalten werden.
n. rcberrrche ftimürcbrikt (gekürzt).
Zweck, Umfang, Lehrgegenstände, Lehrmittel.
8 1 .
Der allgemeine Zweck der Primärschule ist: Die Anlagen undKräfte des Geistes und Gemütes anzuregen und zu entwickeln, dieKinder mit den nötigsten Kenntnissen und Fertigkeiten für dasbürgerliche Leben auszurüsten und sie zu sittlich guten und religiösenMenschen zu bilden.
8 2.
Die Primärschule umfaßt drei Bildungsstufen. Scherr nennt sieElementarabteilung, Sukzessioabteilung (die beide die Alltagsschulebilden), und Ergänzungsschule. Der Ausschuß aber zog für die zweiteStufe die Bezeichnung Realabteilung vor.
8 3 .
Die Lehrgegenstände erstrecken sich auf folgende Richtungen undGebiete: a) Religiöse und sittliche Bildung; b) Sprachbildung;