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Kraft von Götighofen als von einem Schupflehen auf drei Jahre15 Malter Kernen, 9 Malter Haber, 12 Gulden Heugeld, 150Eier, 2 Hennen, 6 Hühner, wozu noch 3 Manns-, 3 Weibs-und 4 Pslugtagwen kamen, welche der Lehenmann und seine Familiedem Schloß zu leisten hatten. Der Weierhof brachte Anno 15859 Malter Kernen, 7 Malter Haber, 10 Gulden Heugeld, 250Eier, 7 Zinshüenli und 3 Zinshennen, jene auf St. Johanni,diese auf St. Hilari, die Eier auf Ostern. Dazu kamen 3 Manns-,3 Weibs- und 3 Pslugtagwen. Lehenmann war Lienhart Kleine-mann, genannt Brölli. Der halbe Kehl Hof lieferte im Jahr1536 9'/s Malter Kernen, 6ftg Malter Haber, 4 Gulden Heu-geld, 6 Hühner, 1 Fastnachthuhn und 125 Eier. Diese Abgabensind, wie es stets in den Reversen heißt, ins Schloß zu liefern,oder ein, auch zwei Meilen Weges, wohin sie der Schloßherrhaben will.
Die Lehen mit Reben sind gewöhnlich um den dritten Eimervergeben, wobei der Schloßherr den Dung und die Rebsteckenliefert. Doch ist auch ein Revers aus dem Jahre 1629 vor-handen um den halben Wein, und ausdrücklich je hinzugesetzt,daß auf allen wettern Wein, den der Lehenmann Friedli Ricken-mann zu verkaufen habe, der Schloßherr das Zugs- respektiveVorrecht habe.
Die Breitenlandenberg nahmen ihre Lehenleute nicht immeraus den Dorfbewohnern, sondern oft aus den Gegenden, zu denensie durch ihre Frauen Beziehungen hatten. So empfängt 1587den Weierhof von Hs. Ulrich von Breitenlandenberg ein StoffelBötschi von Winterdingen, das im Hegau , in der Nähe vonHohenstoffeln liegt.
Im Jahr 1487 gehörte die Herrschaft Dettighofen bei Herderneinem Berchtold von der Breitenlandenberg , wie diesem GeschlechtSonnenberg und wieder Bürgten zu eigen war. Wir entnehmendiese Notiz einem Urteilsbrief vom Donnerstag nach St. Agatha1487, ausgestellt von Konrad Schatz, Reichsvogt , im Namen desLandgerichts zu Konstanz . Darnach wurden drei Einwohner vonLanzenneunforn, Konrad Geuggis, Hans Weber und Clavis Frei, dieauf freien Gütern oder sogenannten Schafhueben saßen, verurteilt,dem Landenberg zwei Pflug- und zwei Leibtagwen zu verrichten