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Lehrbuch der Volksschulkunde / von Rudolf Hanhart
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gionSlehrer da und führt die Kleinen schon frühe anVatcrhand aus den öden Wüsten des gcisttödendcn Schien,drians und aus den düstern Regionen der Gedankenlere,festen Schrittes immer höher und höher auf seinem Ge-biete dem lichtumstralten Ziele zu; er bildet seine Pfarr-kinder zu denkenden Hörern des Wortes.

Betrachten wir zweitens die Forderungen des Staa.tes an den erwachsenen Bürger, so erscheint dasBedürfniß eines dem aufgestellten höchsten BildungSzweckangepaßten Unterrichtes noch mehr fühlbar. Durch G e.setze regiert der Staat, verwalteter das Gemeinwesen,nach Gesetzen wird der Einzelne gerichtet, und beiUebertretung derselben gilt weder die Entschuldigung desNichtwissens noch des NichtvcrstchcnS; der Buchstabe-det. Gesetze und Verordnungen sind aber in der Schrift,spräche abgefaßt, gedrängt, oft in KunstauSdrückcn, dieder gemeine Mann nicht versteht; die Erwägungsgründewie die Anwendung einzelner Fälle muß man sich häu.fig, wo nicht immer selbst hinzu denken; oft sind diescharfsinnigsten Rechtsführer, dieß lehren die Prozeßver.Handlungen, uneinig bei Auslegung der Texte. Und vonder Beobachtung dieser stets sich mehrenden Gesetze hängtso unendlich vieles, hängt ja Ehre, Habe, selbst dasLeben ab, so daß man wünschen muß, für das Wohl desStaates und für das Familicnglück, je die wichtigstenGesetze und Verordnungen möchten dem Herzen und demGedächtnisse des Volkes eingegrabcn oder, wie einst inSparta , eingesungen seyn. Wie viele sind aber, diediese Gesetze nur richtig lesen, ihren Sinn fassen, dieUrsache ihrer öfter» Abänderung, Erweiterung u. s. w.begreifen, geschweige denn von der Regel die Anwendungauf einzelne Fälle machen können? Natürlich , denn un.scre Volksschulen waren bisher meist auf mechanischesLesen, nicht aber auf das Verstehen deö Gelesenen bercch.