I. Allgemeiner Theil
I. Zweck und Umfang der Volksschule -(Grundschule.)
§. i. Die Volksschule empfängt Kinder znm entwi-ckelnden Unterrichte und zur Erziehung, mit einem Wor-te, zur Bildung. (Kenntnißschulen, BildungS-schulen.)
Welches ist das Bildungs Princip? In wie fern ist derSchullehrcr auch Erzieher? Welcher Unterricht ist ein erzie-hender? Wie muß er beschaffen seyn, um beiden Zwecken zuentsprechen? Wie kann die Bildung für das Berufsleben mitder idealen Richtung verbunden werden? In welchem Ver-hältniß steht die Schulbildung zur Selbstbildung?
s. « askr, Divinikät oder das Princip dcr einzig wahren Menschen-erziehn»,!. Hos. 181Z. SlrndtS Fragmente über Mensche,ibildung. 2te Auff.Haninicrich. 1S0L. Nicmeuer, Dcnzcl, Nebe in der Einleitung zuihre» unten a»i„sührc»dcn Lehrbüchern.
tz. 2 . Diese Bildung als Entwicklung allerKräfte des Menschen ist eine allgemeine; wederdurch Geschlecht, noch Stand, noch Beruf modi-ficirt. (Grundbildung.)
Dürfen die Geschlechter in dcr Volksschule getrennt wer-den? Zst die Dorfschule verschieden von dcr Stadtschulein diesem Alter? Soll der künftige Gelehrte von den soge-nannten Nichtstudircndcn schon in der Grundschule getrenntwerden?
S. Harnisch Handbuch für das deutsche Volksschulwescn. S. 185.BrcSIa» ISA.
§> 2. ES giebt von dcr ersten Stufe der Leitfähigkeitdes Kindes bis zum Eintritt in daS Berufsleben verschiedeneBild nngSstufenoderEntwicklungSperiodcn. Wirkönnen drei annehmen: die Anschauung 6 Periode, die
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