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Festgabe auf die Eröffnung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich am 25. Juni 1898 / H. Angst, H. Pestalozzi, J. Heierli, R. Ulrich, J. Zemp, J.R. Rahn, H. Zeller-Werdmüller
Entstehung
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12
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H. Angst Gründungs-Geschichte.

I 2

So entstand der Bundesbeschluss vom 30. Juni 1886 betreffend die Beteiligungdes Bundes an den Bestrebungen zur Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Alter-tümer , womit der Vernachlässigung der Kunstdenkmäler im Inlande sowie der Ver-schleuderung schweizerischer Altertümer ins Ausland endlich gleichzeitig entgegen-getreten werden konnte, und zwar nach schweizerischer Eigenart nicht nur auf demdirekten Wege des Eingreifens der Zentralorgane, sondern auch auf dem indirekten derUnterstützung kantonaler und lokaler Restaurationsarbeiten und Sammlungen.

Der im Juni 1886 gewährte «Altertümerkredit» von 50,000 Franken jährlich traterst 1887 in Kraft. Allein das Eis war einmal gebrochen, und in der nämlichen Sessionbewilligte die Bundesversammlung einen Nachtragskredit zum Zwecke des Ankaufes derMünz- und Medaillensammlung des verstorbenen Fürsprechs Jakob Amiet in Solothurn .Als sich ferner im Oktober des gleichen Jahres anlässlich der Auktion Felix in Köln die Möglichkeit zeigte, einige hervorragende schweizerische Altertümer, worunter Pracht-scheiben aus der ehemaligen Sammlung Bürki, für unser Land zurückzuerwerben, beschlossder Bundesrat, sich an dieser Versteigerung mit der Summe von 20,000 Franken zubeteiligen. Professor Vögelin wurde ersucht, ihr beizuwohnen, lehnte aber aus Mangelan Erfahrung ab und schlug den Verfasser vor, der damit die Beschickung von Kunst-auktionen im Ausland eröffnete, welcher eine Reihe der besten Erwerbungen für dasLandesmuseum zu verdanken sind. Zwar konnten die gewünschten Glasmalereien nichtersteigert werden, weil der Vertreter des Bundes die Reservepreise des Verkäufers über-trieben fand und die ersten offiziellen Versuche auf diesem Gebiete nicht durch die Be-zahlung von damals unerhörten Preisen diskreditiren wollte. Dagegen wurden einige vonUrs Graf von Solothurn gravirte Silberplatten von 1519, aus dem Kloster St. Urbanstammend, ersteigert und gleichzeitig aus freier Hand in Köln zwei spätgotische Standes-scheiben von Uri und Schwyz erworben. Als Kuriosum darf erwähnt werden, dassder Bund acht Jahre später die gleichen Scheiben von den Erben des Herrn Felix zuPreisen kaufen konnte, die durchschnittlich ein Drittel unter den Reserve-Taxationenvon 1886 standen.

Mit dem Jahr 1887 begann unter dem Präsidium des Herrn Th. de Saussure vonGenf, dem später Herr J. C. Kunkler, Architekt, von St. Gallen , folgte, die erspriesslicheTätigkeit der Eidgenössischen Kommission für Erhaltung schweizerischer Altertümer;zu einer solchen wurde der auf den Wunsch des Bundesrates erweiterte Vorstand derGesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler ernannt. Herr Schenk zeigtemit dieser ungewöhnlichen Erhebung des Vorstandes einer Privatgesellschaft zumRange einer eidgenössischen Fachkommission seinen weiten, von keinen kleinlichenRücksichten getrübten Blick. Es konnte ihm nicht unbekannt sein, dass der Vorstandder «Gesellschaft für Erhaltung schweizerischer Kunstdenkmäler v, deren Mitgliederhauptsächlich den konservativen Kreisen der schweizerischen Bevölkerung angehören,in seiner Mehrheit kaum zentralistischen Tendenzen huldigen werde. Allein er besassauch Menschenkenntnis genug, um zu wissen, dass die so Geehrten nur die Interessender ihnen anvertrauten Sache ins Auge fassen und sich nicht durch persönliche politischeAnschauungen leiten lassen werden, und der weitere Verlauf der Dinge bewies, dass