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Festgabe auf die Eröffnung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich am 25. Juni 1898 / H. Angst, H. Pestalozzi, J. Heierli, R. Ulrich, J. Zemp, J.R. Rahn, H. Zeller-Werdmüller
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II. Angst Gründungs-Geschichte.

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einen Zufall, den wir als gutes Omen für Zürich betrachten wollen, dürften die beidenFragen eines Museumsbaues in unserer Stadt und der Errichtung eines schweizerischenNationalmuseums beinahe gleichzeitig spruchreif werden», so begann der Artikel. Eswurde darin ausgeführt, dass die Altertümer-Kommission im ersten Jahre ihres Bestehensbereits drei alte Zimmereinrichtungen oder die Hauptteile solcher für den Bund erworbenhabe, nämlich die Rathausstube von Mellingen von 1467, die prachtvolle Saaldecke desKonstanzer Bischofs Hugo von Hohenlandenberg von 1515 aus dem Schlosse Arbon unddas oben erwähnte Zimmer aus der «Rosenburg» in Stans von 1566. «Wie sollen dieseErwerbungen aber untergebracht werden» hiess es weiter. «Sie an Ort und Stelle zulassen, ist unzulässig, eine bloss provisorische Aufstellung beinahe unmöglich. Der einzigeAusweg besteht in der Erstellung eines Neubaues, in welchem diese Zimmereinrichtungenin passender Weise untergebracht und zur Aufnahme zeitgenössischer Altertümer einge-richtet werden können. » Der Artikel sagte sodann, dass der Bund selbst kein Museumwerde bauen wollen, allein voraussichtlich nicht anstehen werde, seine Altertümer daunterzubringen, wo man ihm ein passendes, des Landes würdiges Gebäude zur Verfügungstellen würde. Als hiefür ernstlich in Frage kommend waren bloss Bern als Bundesstadtund Zürich als Sitz der bedeutendsten wissenschaftlichen und gewerblichen Anstalten derSchweiz genannt und Basel und Genf als zu exzentrisch gelegen bezeichnet. Der Artikelschloss mit einem Hinweise auf das längst gefühlte Bedürfnis eines Zentralmuseums fürZürich und mit den Worten: «Es ist aber notwendig, dass alle Kreise der zürcherischenBevölkerung die Wichtigkeit der Museumsfrage und der unerwartet günstigen Konstel-lation in Bezug auf das Nationalmuseum verstehen. Wir müssten keine Zürcher sein,wenn wir uns dann nicht zu helfen wüssten.»

Nun wird nachträglich jeder Unbefangene zugeben müssen, dass so ziemlich allesgekommen ist, wie es in dem Artikel vorausgesagt war, und dass in dieser Tatsacheauch dessen Rechtfertigung liegt. Sein Erscheinen rief aber sofort einem lauten Chorusvon ärgerlichen Vorwürfen, hauptsächlich in Basel und Bern, der Stadt Zürich alsmutmasslicher Bewerberin für ein Nationalmuseum und dem Verfasser gegenüber, demsogar persönliche Angriffe nicht erspart blieben, weil er seiner Überzeugung Worte ver-liehen hatte. Der beabsichtigte Zweck war indessen erreicht; der Stein geriet ins Rollen.

Der erste offizielle Schritt geschah von Genf aus. Schon zehn Tage nach demErscheinen des obigen Artikels, am 5. März 1888, richtete der Stadtrat von Genf eineEingabe an den Bundesrat, worin er auf die Vorteile hinwies, welche Genf als Sitzdes Nationalmuseums dem Bunde bieten würde. Zwei Tage später, am 7. März, gingdie Eingabe des Regierungsrates von Basel-Stadt ein, die bereits eine definitive Über-nahmsofferte enthielt, in welcher die alte Barfüsserkirche mit Areal und der erforder-lichen Einrichtung dem Bunde zur Verfügung gestellt wurde. Ihr folgte unterm16. April die Anmeldung Berns vermittelst einer Zuschrift der Direktion der Erziehungdes Kantons. Die Eingabe des Stadtrates Zürich ist vom 12. Juni datirt, diejenigeLuzerns vom 14. Juni. In den genannten Städten beschäftigten sich nicht nur die Be-hörden, sondern in den meisten auch besondere Initiativkomites sowie die öffentlicheMeinung lebhaft mit der Angelegenheit.