HO I- Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jalirh.
Anwendung von falschen Haaren geführt hatte, wurde durch die EitelkeitPhilipps des Guten unterbrochen, indem er auf Veranlassung des Verlustesdes eigenen Haars in Folge einer schweren Erkrankung seinen sämmt-lichen Edelleuten mit rücksichtsloser Strenge befahl, den Kopf so langekahl scheeren zu lassen, bis dass er selber wiederum mit vollem Haarerscheinen könne. Diese Verordnung war allerdings hart; auch hattensich ihr gleich von vornherein, um der Lächerlichkeit zu entgehen,sein eigener Sohn Karl und viele Vornehme mit Entschiedenheit wider-setzt. Das lange Haar behauptete sich; der Bart aber ward nach wievor rasirt. —
Bei der weiblichen Bekleidung waren es hauptsächlich die nundafür vorzugsweise angewandten zumeist überaus schweren Stoffe, wasihr das der männlichen Kleidung ziemlich ähnliche Gepräge, das vonerstarrter Pracht verlieh. Selbstverständlich konnte dies, bei derKostbarkeit dieser Stoffe, auch hier nur unter den vornehmsten Ständenin weiterem Umfange zum Austrag gelangen, dennoch blieb dessen Rück-wirkung auch auf die niederen Stände nicht aus, die es sich gerade seitdieser Zeit mehr als je angelegen sein Hessen , in diesem Punkte namentlichden Reichen und Vornehmen ähnlich zu scheinen.
Was die Form der Bekleidung betrifft, so fand darin im Grundegenommen kaum noch ein merklicher Wechsel statt. Zwar heisst es in dermehrfach erwähnten grossen Chronik des Monstrelet über die Weiberinsbesondere zum Jahre 1467, dass sie eben um diese Zeit „die sehrlangen Schleppen aufgaben und statt dessen ihre Roben unten, oft bisüber ein Viertheil ihrer Länge, mit kostbarem Stoff, Seide, Sammet oderPelzwerk, besetzen, auch ihre seidenen Hüftgürtel um vieles breiter undihre Halsketten in gleichfalls geschmacklosem üebermass trugen“, indessenhatte dies einerseits schon während der ersten Regierungsjahre Ludwigs XI.begonnen, andererseits aber auch galt dies schon damals und so auchnoch mindestens bis zum Beginn der Regierung Karls VIII. (1483) immernur als Ausnahme. Im Gegentheil gerade blieben die Schleppen nichtnur unausgesetzt im Gebrauch, sondern erhielten jetzt innerhalb des burgun-dischen Hofwesen selbst noch eine besondere Bedeutung, indem man hierderen Anwendung für feierliche Vorkommnisse, wie überhaupt die Artsie tragen oder von Anderen tragen zu lassen, durch feste Bestimmungenregelte (vergl. Fig. 69 b. c. e; Fig. 71 a. b). Auch blieben die Rügender Sittenrichter noch vorwiegend auf diesen Putz als „eine Erfindungdes Satans“ gerichtet.
Die zu oberst getragene „Robe“ , daran sich diese Art der Aus-stattung ja überhaupt nur vollzogen hatte, letztere nun aber auch wohleine Ausdehnung von drei bis vier und mehr Ellen erreichte, erfuhr alsdas eigentliche Prunkkleid die reichste und kostbarste Durchbildung