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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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142 !• Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrb.

Reichthum nach Aussen hin geltend machten und, wie in diesem Fallegewöhnlich, die von ihnen beliebten Farben auf die kleidliche Aus-stattung ihres Gefolges ausdelmten. Nur beispielsweise sei hier bemerkt,dass die Farbe der Grafen von Flandern dunkelgrün, die der Grafenvon Anjou lichtgrün, die der Grafen von Blois und Champagne auroraund blau, die der Herzoge von Bretagne schwarz und weiss, die derHerzoge von Lorraine gelb und die der von Burgund roth war. Nichtimmer aber behielt ein Geschlecht ein- und dieselbe Farbe bei, sondernwechselte auch darin, wie denn bei den Grafen von Savoyen ein„rother“ Graf auf einen „grünen“ folgte, noch sonstiger Willkür hierbeizu geschweigen.

Nächstdem stand, vorniimlich in Frankreich , anfänglich nur denEdelen das Recht zu, beständig Sporen zu tragen. Erst Karl V. wichdavon ab, indem er (um 1371) den Bewohnern von Paris , doch einzigdiesen, das gleiche Recht durch ein Privilegium bestätigte, wonach dannderen Anwendung sehr bald allgemeiner ward. —

Für die Adeligen, welche am Hofe eines Königs oder Fürsten irgendein Hofamt bekleideten, wie etwa das des Senechal, des Marechal u. a.,bildete sich allmälig gleichfalls eine sie je nach ihrer Würde bezeichnendeeigene Hoftracht aus, welche sie wenigstens bei Vollziehung ihresAmtes und auch da trugen, wo es galt, dies zu vergegenwärtigen. An-fänglich beschränkte sich diese Tracht auf die von den Vornehmen über-haupt bei festlichen Gelegenheiten fast durchweg beliebten sehr langenGewänder, nur dass man sie für diesen Zweck ganz besonders reichausstattete (Fig. 73; Fig. 43). Später hingegen, etwa seit Beginn desfünfzehnten Jahrhunderts, ward es Gebrauch, deren Ausstattung nachden verschiedenen Aemtern je eigens fcstzusteUen, was nun vorwiegenddadurch geschah, dass man dafür, so namentlich für das obere Gewand,demgemäss je eine bestimmte Färbung und zum Theil noch ausserdemeine sich auf dieW T ürde selbst beziehende bildliche Bezeichnung in reicherGoldarbeit, Stickerei u. dgl. verordnetc. Die Farben, die man zu diesennunmehr erst wirklichen „Ceremonial-Gewändern“ bei weitem amhäufigsten erwählte, waren, hauptsächlich gegen den Schluss dieses Zeit-raums, ein dunkeles Blau, Ivarmoisinroth und Violett; doch pflegte manfür einzelne Fälle auch Grün und selbst Gelb anzuwenden Ihrer Formnach zeichneten sie sich beständig durch faltenreiche Weite und mässig

1 Bei der Hochzeit ’Wilhelm’s von Bayern mit Margarethe von Burgund um1385 sah man in deren Gefolge fünfzig Ritter in grünem Sammt und zwei-hundertundvierzig Beamte (officiers) in Seide von derselben Farbe, niiehstdemeine Unzahl von Dienern in grünen und rothen Livreon. Und bei dem Einzugeder Isabelle von Bayern in Paris um 1389 waren die Beamten und Diener desköniglichen Hauses sogar in Rosa gekleidet.