Buch 
3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
Entstehung
Seite
146
JPEG-Download
 

146 I* Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Juhrh.

von Scharlach nebst purpurfarbiger „Kappe“, und die sämmtJiciien Ge-meinden der Stadt waren durchgängig mit weissen Gewändern undscharlachfarbenen „Kappen“ bekleidet, auf den Ermeln die ihnen je eigenenErkennungszeichen eingestickt. —

Ganz dem ähnlich verhielt es sich mit den Standesabzeichen inFrankreich . Auch hier zunächst im vierzehnten Jahrhundert warenes vor Allem die Gelehrten, die Richter, die Aerzte und Wundärzte,welche sich vorzugsweise durch eine der priesterlichen Tracht ähnlichelange Gewandung kennzeichneten. Bei den Aerzten bestand dieselbegemeiniglich aus einer grauen Robe, gegürtet mit einem schwarzen Hüft-gürtel, und aus einer schwarzen Kappe, welche vermittelst breiter Laschenunter dem Kinn zugebunden ward; bei den Wundärzten dahingegenzumeist aus einem rothen Rock und einer Art Mütze von gleicher Farbe.Die Rechtsgelehrten oder Richter indessen, die im Uebrigen auch nochwie die Geistlichen ihren Kopf kahl zu scheeren pflegten, trugen nebenderartigen Gewändern zum Theil auch eine kürzere Bekleidung, wie dieswenigstens daraus erhellt, dass man sie in Männer mit langen Robenund Männer mit kurzen Roben eintheilte. Zu jenen zählten die Ad-vokaten, die ausser ihrem langen Rock noch ein langer Ueberwurfmit zwei Oeffnungen an den Seiten für die Arme auszeichnete. — Auchfür die Meister der Theologie, wie überhaupt für die Doctoren an denUniversitäten, und so auch für dieStudirenden, war eine eigene Trachtfestgestellt, daran man sie erkennen sollte. Diese bildete im Allgemeinenein besonders gestalteter mantclartiger Ueberwurf von dunkler, gewöhnlichschwarzer Farbe mit einer ihm gleichfarbigen Kapuze; dazu, für dieStudenten vornämlich, schwarze und oberwärts offene Schuh. 1 In Folgeder vielfachen Unordnungen und sonstigen Ungebührlichkeitcn, denen sichdie studierende Jugend wiederholentlich überliess, hielt man sehr strengdarauf, dass vor allem sie von dieser Tracht nicht abwich, ja dergestalt,dass man diesen Punkt um 1366 sogar einer Reform unterwarf. — DieObereinnehmer, die Notare, die Schreiber und die Hülfs-Sekretaire trugen, als Besonderheit, Hüte von Biber- oder Otterfell,die ihnen alljährlich geliefert wurden, und die städtischen Behördenüberhaupt gemeinhin entweder eine Bekleidung, welche nach den Wappen-farben der städtischen Wappen je bestimmt, zumeist getheilt (mi-parti),gefärbt war, oder auch nur an einer Stelle ihrer auch sonst gebräuch-lichen Tracht, gewöhnlich am Arm oder auf der Brust (aufgenäht odereingestickt) eine Abbildung des Wappens selbst; dazu fast durchgängig,zur Aufbewahrung ihrer amtlichen Papiere, am Gürtel eine breite Börse

1 Für die Schüler der Universität zu Toulouse bestand um 1314 der Anzugaus einer offenen Tunika, aus einem Leibchen ohne Ermel und aus einem Ca-puchon. Diese Bekleidung durfte nicht mehr als „25 sols tournois“ kosten.