214 I- Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrli.
Harnischen gehören, und auch da nur wenig und dünnes. — Ausgenom-men von diesem Gesetz waren die Pfaffen, die Juden und Aerzte.“
Schliesslich sei auch noch eines Erlasses des Raths von München aus dem Jahre 1405 gedacht. In diesem, welcher schon zugleich ein-gehendere Bestimmungen über das Verhalten bei Kindtaufen, Hochzeitenu. dergl. enthält, wird unter anderweitigen Maassnahmen vorzugsweisehervorgehoben: „Es soll auch fortan keine Frau noch Jungfrau einen Rocktragen mit Wehem (Pelzwerk) unterzogen und mit offenen (Hänge-)Ermeln,und welche Frau oder Jungfrau dies überschreitet, deren Vater oder Mannhat der Stadt acht ungarische Gulden und dem Richter zwei Gulden zugeben. Es verbieten auch die Herrn, dass jegliche Frauen und Jung-frauen, w r elche Bürgerinnen hier sind, einen Mantel noch Rock mehr trage,der länger denn höchstens zwei Querfinger lang auf der Erde naclisclilep-pet, und wer von ihnen das Übertritt, deren Vater oder Mann giebt derStadt ein Pfund Pfennige und dem Richter sechszig Denare, so oft alssie den Rock oder Mantel trägt.“
Wie aus dem Allen genugsam erhellt, beharrten die städtischen Be-hörden in einem unausgesetzten Kampf mit den wachsenden Aufwand-gelüsten, ohne ihrer Herr werden zu können. Zu den auffälligeren Neue-rungen, die eben während dieser Zeit, etwa seit 1370, aufkamen und baldallgemeiner wurden, zählten die langen „Tapperte die als „Duchsing"bezeiehneten Gürtel und die jedoch nur in noch weiterem Umfange wie-derholte Anwendung von sogenannten „getheilten“ Kleidern. 1 Dazu kamgegen den Schluss des Jahrhunderts der zunehmende Gebrauch von Seide,Sammet und kostbarem Pelzwerk, und bei den Weibern insbesondere dieNeigung ihre Obergewänder schleppenartig zu verlängern. Ausserdemfuhr man in launenhafter Umgestaltung des Einzelnen fort, davon alsbaldauch diese Neuerungen in Weiterem betroffen wurden.
Der „Tappert,“ auch „Trappert“ und „Trapphart“ genannt — dasWort soll celtischen Ursprungs sein — entsprach dem in Frankreich undEngland schon seither gebräuchlichen Ueberziehrock (S. 72 ff.). Gleichdiesem war er von massiger Weite, gemeiniglich bis zu den Füssen rei-chend, vorn vom Gürtel aus abwärts geschlitzt, und mit kürzeren oderlängeren, bald engeren, bald weiteren Ermeln versehen. Die nächsteWandlung, die er erfuhr, bestand darin dass man ihn häufiger bis zuden Knieen und darüber hin kürzte, und dass man in Gestaltung derErmel theils den dafür in Frankreich beliebten wechselnden Formen, theilsaber auch eigenwilligen Erfindungen folgte. So pflegte man alsbald ihnvorzugsweise einerseits mit sehr weiten Sackermein, anderseits mit engerenErmeln, die bis zum Ellbogen zum Zuknöpfen waren, u. dgl. m. auszustatten.
1 Vergl. oben S. 210 und daselbst Note 2.