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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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220
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220 I- Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrh.

werden. Federkränze, Glocken und Schellen sind in der Kirche un-statthaft.“

Noch weiter geht die nächste Verordnung vom Jahre 1411. Sieverbietet nicht allein die Anwendung der Schellen durchaus, vielmehrrichtet sich auch eigens gegen die wachsende Neigung zum Prunk na-mentlich des weiblichen Geschlechts. „Die Frauen und Jungfrauen“ —so befiehlt sie •— „sollen zu einer Kappe nicht mehr denn höchstens vierEllen Tuch verschneiden, auch nicht mehr als einen Perlenkranz undzwar von nur zwölf Loth Werth haben. Und damit die Frauen undJungfrauen durch ziemlich ehrbares Gewand gewinnen, sollen sie einensilbernen oder vergoldeten Gürtel anlegen, aber ohne Glocken und Schel-len. Die Röcke und die Tapperte möge man entweder mit Flügeln odermit offenen Ermeln tragen, jedoch unzerhauen und ohne Schlitz . DieErmel mögen sie mit Wehen , Ruggen (Rückenfell) oder Schieschen (Fellvom ebengebornen Lamm), theilweis füttern oder besetzen, die Tapperteund Röcke jedoch sollen ungefüllt verbleiben und unterwärts der Flügelnichts von Hermelin oder Marder sein, noch diese damit gefüttert werden.An den Mänteln und Tapperten mag man (kurze) Lappen tragen, dochdürfen weder die Röcke und Mäntel, noch die Tapperte und Flügel weiterals bis auf die Erde reichen. Zu den Tapperten, Mänteln und Röckensoll man weder Sammet noch Seide nehmen, höchstens ein seidenes Tuchunter die Mäntel. An Halsbändern, Kränzen, Bändeln und Kleidern seinichts von Perlen, Edelsteinen, goldenen Ringen, geschlagenem oder ge-nähtem Silber und Gold, nichts von Borten, weder von Seide, Wolle nochsonstigem Fadenwerk, ausgenommen allein ein Heftlein, nicht theuerer alszehn rheinische Gulden, an den Kränzen, Bändeln, Kappen oder vornenauf der Brust.“

Zufolge der Verordnung vom Jahre 1420 durften „die Röcke, Mäntelund Kleider der Frauen und der Jungfrauen eine Viertelelle auf der Erdeaufliegen, auch die Flügel und die Ermel bis zur Erde herabreichen,“ —was immerhin im Verhältnis zu früher schon eine Nachgiebigkeit bezeugt,dazu sich der sonst so gestrenge Rath wohl durch die Fruchtlosigkeitseiner Bemühungen allmälig hatte verstehen müssen.

Aber was blieb ihm auch anderes übrig, als dem doch nicht zu hem-menden Zuge nach und nach wirklich Rechnung zu tragen, wollte er nichtseine Machtlosigkeit in diesem Punkt geradezu ollen bekennen. DieWohlhabenheit liess sich nicht beschränken und noch weniger einschüch-tern. Man musste sich ihr gegenüber wohl schliesslich schon damit zu-frieden geben, wenn man nur vermochte sie einigermassen vor Entartun-gen zu wahren.

Unfehlbar auf Grund solcher Anschauung in Erkenntniss des Sach-verhalts, die t alsbald überall maassgeblich ward, versuchte nunmehr der