252 !■ Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrh.
oder Gold in ihren Hemden und Brusttüchern zu tragen abstellen undvermeiden. Doch mögen die von Adel, die Bitter oder Doctoren sind,zwei Unzen Goldes, nicht darüber, und die, so nicht Ritter oder Doc-toren sind, zwei Unzen Silber und nicht darüber, an ihren Haubentragen.“ —
Doch auch inwieweit nun selbst diese Verordnungen in der That zurGeltung gelangten, lässt sich durchaus nicht mit Sicherheit sagen. Bliebensie nicht, was wahrscheinlich ist, zunächst noch lediglich auf dem Pa-pier, blieb doch deren etwaige Durchführung immerhin dem eigenen Er-messen und guten Willen der einzelnen Fürsten und Behörden anheim-gestellt. Jedenfalls aber dürfte auch ihre Wirkung nur sehr schwachgewesen sein, da man die Angelegenheit alsbald, im Jahre 1500, auf demReichstage zu Augsburg , noch einmal in ernste. Erwägung zog undnunmehr sogar ausdrücklich befahl dass „die Kurfürsten, Fürsten oderandere Obrigkeit bei Vermeidung kaiserlicher Ungnade die Reichstags-beschlüsse in Betreff der Ueberflüssigkeit der Kleider in ihren Ländern inAusführung zu bringen hätten und zwar bis zum Sonntage Lätare desJahres 1501, und dass Alle, welche bis dahin dem nicht völlig genügthaben würden, durch den Reichsfiskal mit Gewalt dazu genöthigt werdensollten.“ Auch fügte man dem Gesetz noch hinzu, dass die darin gege-benen Massnahmen hinsichtlich der Handwerksleute auch für „derenFrauen, Kinder und Mägde zu verstehen seien,“ — und „dass den Töch-tern der Bürger in den Städten Perlen, Hauptbändlein anzulegen unver-boten sein solle, doch dass sie sich darin auch eines ziemlichen Massesbefleissigen und nicht Uebermass treiben.“
Der Herrscher-Ornat, so insbesondere der Krönungsschmuck derdeutschen Kaiser, gewann allmälig festere Gestalt. Von den dahin-gehörigen noch gegenwärtig vorhandenen Tlieilen, 1 darunter die ältesten
1 Sehr gern hätte ich Abbildungen von diesen Ornatstücken oder auch nureine Nachbildung der Darstellung des damit bekleideten Kaisers Siegesmund(1414) gegeben, doch liess mich der ausserordentliche Reichthum an Detailsver-zierungen, welcher die einzelnen Stücke bedeckt, bei dem hier gebotenen so sehrgeringen Maassstabe, als geradezu unthunlich, davon abstelien. Auch in meinerim Jahr 1864 erschienenen „Kostümkunde. Geschichte der Trachten u. s. w. vom4. bis zum 14. Jahrh.“ sah ich mich aus dem gleichen Grunde nur zu einer mög-lichst eingehenden Beschreibung veranlasst. Auf diese nun auch für das Folgendeverweisend, da für den vorliegenden Zweck nur eine theüweise Wiederholungderselben statthaft erscheint, mag es genügen noch ausserdem die Werke, diezum Tlieil sehr genaue Darstellungen davon liefern zu nennen: Ebner vonEschenbach . Wahre Abbildung der sämmtlichen Reichskleinodien, welche in