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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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261
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A. Tracht. Deutschi. u. Scandinav . Abzeich. d. Adels (1300—1500). 261

Wendung der Wappen oder deren Farben. Und hatte man gerade fürdiesen Fall, namentlich im fünfzehnten Jahrhundert, noch ganz besondersBedacht genommen, dass hierin eine je nach dem Rang bestimmte Ord-nung gehalten werde. So wenigstens wurde, zufolge eines geschriebenenalten Hofceremoniells, festgestellt was nur denen zukomme, welche vonfürstlichem Blute stammten. Demnach aber „durfte eine Gräfin,Vicegräfin oder Freifrau weder goldene(Kronen-Hüte) noch (goldene)Kopfreifen nebst Blumenwerk tragen, das über ihren Stand hinausging,noch dergleichen im Wappen führen; ebensowenig Kleidungsstücke vonfrisirtem (gekräuseltem?) oder noch reicherem Goldstoff, sondern sollte sichmit geringerem begnügen, und ebenso waren untersagt Hermelin mit oderohne Purpurüberzug, wie auch alle feinen schwarzen Pelzarten.“ —

Auch in Betreff der altherkömmlichen vier vornehmsten Reichs-erzämter, des Marschalls oder Seneschalls, des Kämmerers, des Truch-sess und des Schenken, lässt sich durchaus nicht mit Sicherheit sagenob sie je ihrer Würde nach äusserlich bezeichnet waren. Wenn solchesfrüher, wie allerdings im Anfänge des dreizehnten Jahrhunderts, dochauch nur im Einzelnen statt hatte, 1 indem sie ein Sinnbild ihres Amtes— so der Truchsess eine Schüssel, der Schenke einen Becher u. s. w. —sei es nun in Wirklichkeit oder etwa nur abbildlich, in die Bekleidungeingestickt, trugen, scheint doch auch dies im weiteren Verlauf, wennüberhaupt noch beibehalten, gleichfalls ohne ceremoniel bestimmte Regelverblieben zu sein. Auch hierfür sprechen die Darstellungen in jenerBilderhandschrift des Balduin, wo eben diese Würdenträger in ihrer amt-lichen Bethätigung, so der Truchsess mit der Schüssel, vor der kaiser-lichen Tafel zwar hoch zu Ross, jedoch lediglich (ohne sonstige Be-eichnung) in der zur Zeit bei den vornehmen Ständen allgemein üb-lichen Tracht erscheinen. Vermuthlich gleichwie in Frankreich und Eng-land (S. 139), beschränkte sich eine besondere Ausstattung und zwarnicht allein nur der höchstgestellten Würdenträger u. dergl., vielmehr desgesammten Reichsadels, zunächst noch hauptsächlich auf die verschie-denen zumTheil sehr kostbaren Ehrenabzeichen, die, zumeist in Formvon Halsketten, Sternen, Kreuzen und .mehr oder minder reich ge-schmückten Gewandungen, mit den fürstlichen Stiftungen von Ritter-orden verbunden waren. Mit zu den vorzüglichsten solcher Ordenzählten, nächst den bestehenden, in Schweden : der „Seraphinen-Orden,“ gestiftet von König Magnus 11. um 1334 und der „Ordender heiligenBrigitte,“ gestiftet um 1396; inDeutschland, durchKaiser Siegismund um 1418 begründet, der „Orden des umgekehrten

1 8. meine „Kostümkunde. Geschichte dar Tracht u. s. w vom 4 biszum 14. Jahrhundert.“ Stuttgart 1864. S. 601 ff.