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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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262 !• I* a8 Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrh.

Drachen“ und der des „überwundenen Drachen;“ von KaiserAlbrecht III. um 1433 die „Gesellschaft zum Adler;“ von KaiserFriedrich III. im Jahr 1470 „der Orden des heiligen Georg inOesterreich“ und um 1473 der„Ordo temperantiae.“ Noch ausser-dem stifteten unter Anderen der Kurfürst Friedrich II. von Brandenburgum 1443 den „Sch wanen-Orden“ oder „die Gesellschaft unserer liebenFrauen auf dem Berge zu Alt-Brandenburg,“ auch „Unserer liebenji’rauenBruderschaft“ und „Kettenträgerinnen“ genannt; und der Herzog Gerhardvon Jülich um 1444, in Folge eines errungenen Siegs, den „Orden desheiligen Hubertus zu Lüttig“ oder auch „den Orden vom Horn.“— Im Allgemeinen erforderte ein amtlich-ceremonielles Erscheinen ebendieser höchsten Stände ein bis zu den Füssen gehendes faltenreichesObergewand, völlig geschlossen oder vorn offen, gewöhnlich mit langen,weiten Ermeln und, für ausnehmende Fälle, dazu einen dem altherkömm-lichen Rückenmantel durchaus ähnlichen mehr oder minder kostbarenUmhang (S. 216).

Nicht viel anders verhielt es sich mit der Feststellung von Abzeichenfür die städtischen Behörden und für die unterschiedlichen Klassender eigentlich bürgerlichen Gesellschaft. Für das vierzehnte Jahr-hundert zumal fehlt es dafür durchaus an Zeugnissen; denn selbstauch die mehrfachen Darstellungen von sogenannten Todtentänzen, 1obschon sie vornämlich erst nach der Mitte des fünfzehnten verfertigtsind und trotzdem sich deren Verfertiger vor allem angelegen sein Hessen in ihnen jedweden Rang und Stand, geistlichen und weltlichen, so auchjedes Geschlecht und Alter möglichst bestimmt zu kennzeichnen, zeigendurchgängig doch immer nur die unter diesen Ständen auch sonst, imalltäglichen Verkehr, allgemein gebräuchliche Tracht. So auf einem derfrühsten, auf dem Todtentanze zu Lübeck * von 1463, wo sich dieBezeichnung des Einzelnen, abgesehen von den geistlichen und den höch-sten fürstlichen Ständen, die ihre Würdenabzeichen tragen, lediglich aufdie um diese Zeit den höheren und niederen Bürgern, den Stutzern,Handwerkern u. s. f. überhaupt eigene Bekleidung beschränkt. Wenndemungeachtet von einzelnen älteren Schriftstellern berichtet wird, dassin einigen Grossstädten sogar schon seit der Mitte des vierzehnten Jahr-

1 Von den zahlreichen davon handelnden Schriften, zum Theil mit Abbil-dungen, sei hier nur erwähnt: H. F. Massmann . Die Baseler Todtentanze ingetreuen Abbildungen. Nebst geschieht! Untersuchung, sowie Vergleichung mitden übrigen deutschen Todtentänzen u. s. w. Mit 81 Abbild, und 7 lithogr-Blättern. Stuttgart 1847.

* L. Suhl. Der Todtentanz nach einem 320 Jahr alten Gemälde in derSt. Marienkirche zu Lübeck auf einer Reihe von 8 Kupfertafeln u. s. w.Lübeck 1783.