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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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270 !• Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jahrh.

Bis zu dieser Einrichtung verhielt es sich mit der Bildung der Heereganz ähnlich wie in Frankreich und England vor der dortigen Begründungvon eben solchen stehenden Truppen (S. 183). Die kaiserliche Kriegs-macht bestand aus der berittenen Reichsritterschaft und deren zumeistebenfalls berittenen Vasallen und Dienstmannen und zwar so lange fastauschliesslich, bis dass im Verlauf des vierzehnten Jahrhunderts die „fah-renden“ Söldner aufkamen, durch welche man fortan, wenigstens wäh-rend der Dauer eines Kriegs, das Heer zumeist sehr beträchtlich ergänzte.Im deutschen Reich aber vornämlich fanden diese Micthlinge schon früheine willkommene Aufnahme und nicht allein bei den einzelnen Macht-habern, sondern auch bei den städtischen Gemeinden zur Verstärkungauch ihrer Heere. So nahm unter anderem Augsburg bereits seit 1368und bald danach jede grössere Stadt, wie Nürnberg, Frankfurt u. s. w.diese Truppen vielfach in Sold, was einfach in der Weise geschah, dassman sich durch Uebereinkommen gegenseitig verpflichtete. Mehrere der-artige Verschreibungen („Bestallungen“) haben sich erhalten. 1 Aus ihnengeht zugleich hervor sowohl dass die Söldner ihre Ausrüstung tlieils mit-brachten , theils erst ausbedingten, als auch wie deren Ausrüstung imAllgemeinen beschaffen war. Bei Verdingung eines Einzelnen verpflichtetesich dieser nicht selten „mit einer Gleven (Hellebarte), mit einem Knabenund einem gewaffneten Knecht, selbander gewaffnet mit drei Hengstenund Pferden auf ein Jahr zu dienen.“ Im Jahre 1410 verbanden sichMehrere zum Dienst der Stadt Frankfurt , darunter selbst einige von AdelJeglicher mit seim Leibe, mit einem Pferd von zwanzig Gulden undnicht darunter, wohlgeritten und wohlerzogen, ein jeglicher mit einerHundskogel, einem Panzer, mit Beingewand und einer Glcinichen (Lanze)oder mit einem guten Panzer und mit einer guten Armbrust, alle vierWochen jedem zu Solde fünfhalb Pfund Heller und fünfzehn Heller.“Noch ferner, um 1416, verdingten sich zwei Edele, jeglicher mit Pferdund Rüstung auf ein Jahr um hundertzehn Gulden, und schliesslich um1474 kamen mit dem Rath zu Frankfurt zweihundert Mann dahinüberein, „also, dass ein Jeglicher mit seinem eigenen Leibe zu Fuss miteinem Kubisch und Haupt-Harnisch ausgerüstet so bas er mag und aucheiner tüchtigen guten Wehr, Armbrust, Büchsen oder Lanzen, als wirdazu geordnet werden, auf unsere Kosten, Schaden und Verlust ihnendienen sollen und wollen u. s. w. Auch haben unsere Herren einemJeglichen Tuch zu einer Kogel gegeben, dass wir ihnen dankbar sind;und wollen sie uns auch auf der Reise Pfeile und Pulver zur Bescheiden-heit geben, das wir nicht zu Unrath verschiessen wollen, und sind wirdie nebenbenannten mit Namen Bernhard u. s. f.“ —

1 W. v. Reinöhl. Die gute alte Zeit u. s. w. Herausg. von J. Scheible.Stuttg. 1847. S. 172.