A. Tracht. Italien . Kleidung der Weiber (1400—1500). 313
herab enger anschliessend, in allen damit bereits verbundenen Abwand-lungen, zugleich auch den gelegentlichen Gebrauch dauernd beibehaltenddas Gewand bei etwaigen Handtierungen, grösserer Bequemlichkeit we-gen, um die Taille aufzuschürzen, so dass das Unterkleid zum Vorscheinkam (Fig. 140 a). Vereinzelt allerdings, und wohl auch allmälig in wei-terer Verbreitung, blieb es denn gleichwohl auch in diesen Ständen nichtaus, dass man, wie namentlich in Betreff der Ausstattung als auch inGestaltung der Kopfbedeckungen und anderer schmückender Zuthaten,sein Hauptaugenmerk fortan mehr und mehr auf die vornehme Weltrichtete und sieh wenigstens nach Möglichkeit bemühte, cs dieser ähnlichzu thuen.
Fig. HO.
D.e Behörden der Städte nahmen m 8 ^ Ste3gening
greifen des Aufwands gesetzlich zu beg 0 ^ verächärftcrcm
seit dem Beginn des Jahrhunderts Län devn folgte nunmehr in
Grade darin fort. Gleichwie in den übrigen , f -i- i
stets kürzeren Zwischenräumen eine Verordnung der landeten, fre heb,auch wie dort, ohne weitergreifenden Erfolg. Eine der eingehendstendieser Verordnungen für das weibliche Gesehlec t, ei enen man es sh.überhaupt auch noch besonders angelegen sein lies» teil Unterschied derStände auch dem äusseren Erscheinen nach aufrecht zu erhalten, wurder.m 1453 in Bologna veröffentlicht. In ihr war Alles, Stoff und Farbe