404 4 Das Kostüm vom Beginn des 14. bis zum Beginn des 16. Jabrh.
zusammen. Schon seit Beginn des vierzehnten Jahrhunderts gelang esihnen — fast einzig mit Ausnahme des ja überhaupt noch gewerblosenRusslands — wie schon seither in Italien , so auch in allen übrigen Län-dern sowohl dem Adel als auch dem städtischen I’atriciertliiim ihre Machtnachhaltigst fühlen zu lassen und dauernde Hechte für sich abzuzwingen.Bereits um die Mitte des Jahrhunderts indessen war auch dieser nochimmerhin wechselvolle Kampf im Wesentlichen zu ihren Gunsten ent-schieden und damit die von ihnen erstrebte gesetzmässige Gleichberech-tigung und ihr Ansehen für die Dauer befestigt. Von nun an, dadurchnur noch enger geeinigt, vermochten sie sich sogar zu einem Ueberge-wicht zu erheben, und auf das Städtewesen selbst den fühlbarsten Einflussauszuüben. So namentlich in den grösseren Reichsstädten, wie vorzugs-weise in den deutschen, wo man sich allmälig gedrungen fühlte sie inden Rath aufzunehmen und ihnen einen bestimmten Antheil an derstädtischen Regierung zuzugestehen.
In diesem endlichen Sieg der Zünfte, der sie allerdings alsbald auchzu mannigfachen Anmassungen veranlasste, lag jedoch zugleich der be-deutsamste Hebel für ihre Betriebsamkeit. Nicht allein dass dadurch inihnen das Bewusstsein eigener Kraft und Bedeutung in vollstem Maassegesteigert wurde und jeder Einzelne sich als ein notliwendiger Thcileines grossen Ganzen betrachten lernte, verstärkte eben dies auch ander-seits das allgemeinere Bestreben nach immer höherer Vollendung ihrervielseitigen Thätigkeit. Es wurde nun dies zur Ehrensache nicht mehrnur des Einzelnen, sondern des gesummten Gewerks, das fortan selber injedem Zweige den Maassstab für die Meisterschaft bestimmte. Was indiesem Punkte einzelne Genossenschaften oder Innungen schon vordemdurch gegenseitige Uebereinkunft oder bestimmtere Satzungen zu erstrebengesucht hatten, wurde nunmehr durch gesetzmässig bindende zweckdienlicheAnordnungen im Allgemeinen gefördert. Jedes Gewerk ward in sich, wiees seinem Betriebe zumeist entsprach, durch eigene „Zunftartikel“ strenggeregelt und also vor einem etwa möglichen Verfalle tbunlichst sichergestellt. Der von den Zünften gleich anfänglich aufgestellte Grundsatz,dass nur der unter ihnen aufzunehmen sei, der sein Gewerk so voll-kommen auszuüben verstehe, dass er es Anderen bis zur Vollendunglehren könne, wurde in noch Weiterem verschärft. Demzufolge gliedertensich die Genossen der einzelnen Gewerke, je nach ihrer Fertigkeit, m„Arelümagistri“ (Obermeister), „Magislri“ (Meister), Gesellen und Lehr-linge, sie sämmtlich wiederum durch ein bestimmt abgemessenes Rang-verhältniss formell zu einem Ganzen vereinigt. Zugleich im Verein nutsolcher Gliederung in den Gewerken überhaupt, bildete sich fortan auchimmer entschiedener sowohl eine Sonderung derselben je nach ihren ^ erschiedenen Zweigen, als auch je innerhalb der Zweige eine zunehmend