Buch 
3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
Entstehung
Seite
827
JPEG-Download
 

B. Gerätli. Kunstli and werk u. Gewerbe im Allgem. (1500 1600).

827

Wachsendem Umfange zu, lind sank nun, unter beständiger Abschwächunginnerer und äusserer Gediegenheit, mindestens insoweit dieselbe aufdllung der allgemeineren geräthlichen Bedürfnisse abzweckte, zu wirk-

c fabrikmässigerer Bethätigung herab.

breilieh ging auch ein solcher Verfall keineswegs überall zu gleicher*> n och gleichmässig vor sich. Langsamer in Italien und denNieder-»" ß ,. en ’ rasc her in Frankreich und in Deutschland , wozu, wie vor-S >cli in Deutschland , noch mancherlei besondere Umstände mitwirkten,e che gleich seit dem Beginn des Jahrhuuderts sich in Weiterem geltendC) ten. j e schroffer sich gerade hier, ja bis zu engherzigster Begren-^ jeder freien Aeusserung, das Innungswesen zum „Zunftzwange"^««gebildet hatte, um so heftiger erhob sich der Widerspruch, derj j° 1) Seite seit lange still und laut dagegen ankämpfte. Das vonZungen angemaasste Bestimmungsrecht über die Zulässigkeit des'deinen zum handwerklichen Betriebe, gegründet auf das Vorurtheilw 1 ’ Ehrlichkeit der Geburt u. s. w., das in seiner Handhabung allelog kiitir gestattete, wie nicht minder die von den Innungen riicksichts-g0 ]. ^baupiete Alleinberechtigung zur Ausübung eines Gewerbszweiges,hu i 6n ^‘ c ^ gebrochen werden. Gleichwie mit dem Anfänge des Jahr-b’a | e *^ S Anschauung sich erweiterte, der Geist zu neuem Leben er-<} er C Ul| d sich aus den alten Banden löste, erstarkte und festigte sich-\Y " e g r ‘ff von dem natürlichen Rechte allgemeinerer Arbeitsfreiheit,her*)? ^' e Zünfte nicht selber verstanden, ward ihnen nun von Oben154g '^geschrieben. Bereits in der Reichspolizeiordtmng vom Jahreada ' U,lt ^ hiernach um 1577, wurde unter anderem mit Strenge ermahnt, 1® ew ' ssei- Personen und Stände Kinder nicht von den Handwerken,Jj at)1 en ’ Innungen und Gilden ausgeschlossen, sondern ebenso gut zumj w crk, als anderer ehrlicher Leute Kinder, zugelassen werden sollen. 4^ e fäh - ^°^ e derartiger Bestimmungen, die allerdings auch den minder■ft’efjj '^ en s ' c b zu bethätigen Raum gaben, ward denn zugleich der Hand-iuC-Wna überhaupt beträchtlich gelockert. Ebenso aber wie die«in. g. er| an innerer Festigkeit verloren, büssten sie auch an Ansehenin ^ er lla Oi.sten Folgen war, höchstens vorerst noch mit Ausnahme

»Hithj,, p” 611 ® r ^ ssercn Beiehsstädten, ihre Verdrängung aus dem Rath,G«l e ^iehung ihres Antheils an der städtischen Verwaltung und dere leitl fiil ' den Fortbestand ihres Gewohnheitsrechts zu wirken.}la tuv a ' n ’ diren Verfall noch beschleunigend, die unter den reicheren$ch a „ 8rkern fort wuchernde Sncht ihre Wohlhabenheit grossthueriseh zurzu Hellen, und, dass mm auch bei den weniger bemittelten die

i jj

darüber s. bei A. Berlepsch: Deutsches Städtewesen undm Beziehung zu den Gewerken und Innungen S. 101 ff.