II. Das Kostüm des 16. Jahrhunderts.
Römern überliefert, waren allerdings schon seifc frühster Zeit in Gebrauch,jedoch noch während der Vorherrschaft der „Gottesurtheile“ bis tiefins fünfzehnte Jahrhundert nur vereinzelt und ziemlich nach WillkühuErst als sich diese Form des gerichtlichen Beweises zu Gunsten einesgeregelteren Gerichtsverfahrens verlor, auch die Strafwerkzeuge au sich,wesentlich durch die Inquisition (seit 1479), vermehrt und verall-gemeinert worden waren, mithin erst seit Aufstellung des „Layenspi®'gels“ (etwa um 1500) nml der „peinlichen llalsgerichtsordniprg“ ( l,m1532), erhielten sie nach Form und Verwendung eine bestimmtere Durch-bildung. Es betraf dies die gesammte. Strafvorrichtung, vor allem abernun Werkzeuge, lediglich darauf abzweckend, durch martervolle Peinigungdes Körpers wahrheitsgemässe Aussagen zu erzwingen. Diese mit d el„peinlichen Frage“ verbundenen „Tortur- oder Foltergeräthe" (t°' !menta) gestalteten sieh je nach den Ländern, meist nach gesetzlich® 1-Vorschrift, verschieden, wurden indessen gemeiniglich zu drei „Graden >in Schrauben und Schnüren, in Leitern und Brennzeug) a ^ ctheilt. Zu den hauptsächlichsten zählten folgende: Die „DaumenschraUben, Daumenstöcke“ (pollicum compressio), zwei schmale, auf e!tlander passende Eisenplatten, durch eine oder zwei Schrauben verbünd® 1 *’ .Sie wurden auf zwei Gelenke gesetzt und langsam, unter zeitweisentens, scharf und schärfer zusammengezogen; der „spanische Bo® > *jenen Schrauben ähnlich, um die Daumen und grossen Zelten iiberki® 11 ®fest einznpressen; verschiedene Hand-, Finger- und Ivnöcschrauben, zum Th eil mit daran befestigten, schweren Gewichten;„Beinfolter, Beinstöcke, spanischen Stiefel“ (crurufft c°'^pressioj caligae hispanicae u. a.), zwei starke Eisenplatten mit Schv» u ^zeug zum Einquetschen des Schienbeins und der Wade. Zur Erhchj’^des Schmerzes sollten sie mehrfach gelüftet und mit dem Schlüssel oFolterhammer angeschlagen werden; die „Schnüre“ ( i fidiculae, iculi), sehr feste und dünne Hanfschnüre, die inan entweder überHandgelenken scbarfeinschneidend anlegte oder, als verschärftenvom Gelenk bis zum Ellenbogen herum wand und gleich ei«® 1 ^
kräftigst hin und her zog; die „Leiter“ ( expansio in seala ), e)liegebaute -hölzerne Leiter, am Kopfende mit einer Winde oder Flasch fvermittelst welcher der darauf langgestreckte und an den SchenkelnKnöcheln befestigte Angeklagte gewaltsam, bisweilen unter Vcrrder Arme, ausgedehnt ward; dies gelegentlich verstärkt theils diulegung der „spanischen Stiefel“, theils durch den „gesp 1 c j^rf-Ilasen“, eine in die Leiter, im Rücken des Inquisiten eingesetzt®)zackige Rolle. Zur Feuer- oder Brandmarter dienten spitz 1 # 6 ter)pflöcke unter die Nägel getrieben, Schwefelfiiden, Pechkugeln, 3?ecl>p j]^^_Kohle u. dergl. unter die Gelenke gelegt und entzündet; auch, zu