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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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Geschichtliche Uehersicht.

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^ er alten Kirche zurückzuführen, waren sie doch ihrem Grund wesen nachmit dem eignen Lande zu eng verkettet und den Einwirkungen ihrerNachbarländer viel zu entschieden ausgesetzt, als dass es möglich ge-wesen wäre sie nach Aussen abzuschliessen, ihre Volksthümlichkeit zuv ernichten und sie etwa gewohnheitsmässig in die spanischen starrenFormen zu zwingen. In diesem Punkt überliessen sie sich, obschonallerdings gedrückt und langsamer, der sich ausserhalb Spaniens all-gemeiner vollziehenden Entwicklung; seit der Mitte des Jahrhundertsdurch Frankreich hier um so mehr bestimmt, als Ludwig XIV. (seit1666) auf Grund seinesAnsterberechts den Anspruch auf die Provinzener hob, sie dauernd mit Krieg überzog und (seit 1678) eine nicht geringeZahl ihrer Ilauptplätze theils behielt, theils dazu eroberte. Den nörd-chen vereinten Provinzen, Holland, freilich war cs vergönnt, sich inoharrlichem Fluge zu voller Selbständigkeit zu erheben. Unter Wah-run g des Protestantismus in scharf ausgeprägter Form schritten sie nicht^lein zur Freiheit, sondern auch, ungeachtet des verzehrenden Kriegs,m Erweiterung des Wohlstands rüstig vor, ihre Macht zugleich im In-*f esse des Handels bis in die fernsten und reichsten Ländergebiete aus-e hnend. Schon nach dem ihnen von Spanien (um 1609) unabweislich^gestandenen zwölfjährigen Waffenstillstand, dadurch bereits ihre Un-hängigkeit wenngleich nur schweigend anerkannt war, konnten sie ine m Bewusstsein eigenthätiger Errungenschaft der Zukunft fester ent-S e gen gehen. So aber auch kraftvoll genug, um die nun auf eigenem°den anhebenden Wirrnisse von aufkeimenden Herrschergelüsten undr ®%iösen Spaltungen ohne Einbusse zu überdauern, führten sie denn,ens o unbeirrt von den nach Ablauf des Waffenstillstands wieder auf-j^oonunenen Kämpfen, ihre hohe Aufgabe zum Abschluss. Als die eu-°Päischen Mächte beim Vollzug des westphälischen Friedens (1648) selbstm* 1 Bedenken mehr tragen durften, die Provinzen nun geradezu als un-j. lan gig zu erklären, hatten sie sich Freiheit des Glaubens, der Ver-aasung Un( j deg Handels erkämpft, und waren, nach allen liichtungen^tiliend, im Besitze einer Seemacht und eines so ausgedehnten Handels,a *ji ^cin anderweitiger Staat. Abermals glücklich in Abwendung wieder^tauchender Bestrebungen nach alleiniger Oberherrschaft, vermochtend ' C nacl » dem Ableben Wilhelms II. von Uranien (um 1650) das Werk^ er Republik zu vollenden, freilich wohl ohne dass es gelang diese Ver-dung zu behaupten, noch volle Ruhe zu gewinnen. Aber wenngleichKrie Se mit England (16521654; 16651667), sowie auch die bür-® er uehcn Unruhen (1672), die volle Thatkraft beanspruchten, und dieV| Utlme hrige Erhebung Wilhelms III. von Oranien zum Statthalter (dersör * )|ovinzen ) mit der Erblichkeit der Würde die freie Verfassung ein-rai >kte, war auch dies, unter den sonst so fest begründeten Zuständen,