Geschichtliche Uebersicht.
965
last zu befreien, Verwaltung und Kriegswesen zu ordnen, Bergbau, Ge-werbthätigkeit und Handel, letzteren durch entfernte Verbindungen, wiedurch Errichtung einer Bank, nach allen Seiten zu beleben, mithin denWohlstand im Allgemeinen, doch vorzugsweise beim Bürgerthum, unge-mein beförderte. So war denn bei seinem Ableben (1697) die Franzö-sirung auch bereits dergestalt tief eingedrungen, dass sie sich nichtmehr auch nur verleugnen oder etwa gar verwischen liess, auch nichteinmal mehr am Hofe selbst, als nun der rein soldatische, allem Fran-zosenthum abgeneigte Karl XII . den Thron einnahm. Das Volk selberfühlte sich in seiner Französirung gehoben, sie schmeichelte seiner Eitel-keit, ja nahm es so vollständig ein, dass es folgends nicht wenig Werthdarauf legte „die Franzosen des Nordens“ genannt zu werden. —
Dänemark blieb wesentlich auf sich verwiesen. Seitdem Chri stian IV. (1596 —1648) vergeblich unternommen hatte, sich als Beschützerdes Protestantismus (um 1621) in den deutschen Krieg zu mischen und(1625) dem kaiserlichen Heer gegenüber zu stellen, ward dem Reiche mitdem Frieden zu Lübeck (1529) und dem ihm damit zuerkännten Wieder-besitz der verlornen Gebiete eine fernere thätige Einwirkung nach Aussens ° gut wie abgeschnitten. Nächstdem aber ward mit den Niederlagen,die ihm Schweden in der Folge (1642—45) bereitete, auch sein schonziemlich schwankes Ansehen als Hauptmacht im Norden fast gebrochen,bazu kamen, den Bruch vollendend, das Unglück, mit welchem Fried rich III. (bis 1670) versuchte Schweden den Vorrang abzugewinnen, dieHemmnisse, welche ihm hierbei der Adel im Trotz auf seine Vorrechtedurch absichtliche Lässigkeit in Ausrüstung und Vertheidigung dauerndin den Weg legte, der dadurch (1658; 1660) herbeigeführte, ungemeinebänderverlust, wie die nicht minder fruchtlosen Versuche seines SohnsChristian V. (bis 1699) sich im Bündniss mit dem Kaiser und einigengrösseren deutschen Fürsten (1675) an der schwedischen Krone zur ächen, indem er nicht nur die eroberten Länder (1679) sämmtlich wiederzui'iickgcben musste, vielmehr (1684) genÖthigt wurde überdies Holsteinünd einen Theil von Schleswig bis zum Vertrage zu Altona (1689) zumissen.
■Jedoch gerade dem gegenüber, sofern eben Alles dahin drängte dieInteressen zusammenzuziehen, vermochte sich die Volkstümlichkeit, da11,11 so ungestörter von Aussen, auch um so selbständiger zu gestalten,bie damit zusammenklingende Eigenheit der Könige kam dem noch be-8 °nders zu statten. Sie sämmtlich dem Fremdländischen bei weitem mehrab geneigt als zugänglich, auf Förderung des Gemeinwohls bedacht, wuss-* cn sich hierdurch, und dass sie sich nicht von der öffentlichen Meinungkonnten, so vielmehr dem Volke näher blieben, seine Neigung zu er-a ken. Gleich Christian IV . , wie er sich durch Muth und Tapferkeit