zierender Ausstattung erlitt, wenigstens in den höheren Kreisen, keines-wegs etwa eine Verminderung. Ungeachtet der Stille am Hofe und dasss *ch der König selbst herbeiliess Dem gesetzlich zu begegnen, nahm derPrunk eher noch zu denn ab. Es galt dies nun, neben den blossenStoffen, dem „drap d’or“ und „drap d’argent,“ Sammt , Atlas u. s. f.hauptsächlich einer steigenden Verschwendung in durchbroclinem Spitzen-werk, Besätzen von Schleifen, nietalluen Litzen, kleinen Knöpfen vonGold oder Silber, auch mit Edelsteinen geschmückt, und aufgesticktenVerzierungen von Seide, Gold, Silber u. dcrgl. Um 1629 ward ein Gesetzda gegen erlassen. Doch schon um 1033 hielt man für nüthig es zu er-ne uern, und nun bedeutend verschärft zu verbieten „Jedem, allein mitAusnahme der Prinzen und der Grossen des Reichs, auf Kleidern Steine
Un d Goldstickerei, und an Hauben, Hemden, Krügen, Manschetten undan derem Linnenzeug Gold, Silber, Schnurwerk, Spitzen und Kanten,gleichviel ob äclit oder unächt, zu tragen.“ Aber auch diese Verord-,1Ull £> welche der Zeichner und Kupferstecher Abraham Bosse , als derDelseitigste getreue Schilderer seiner Zeit, in mehreren Bildern mit unter-besetzten Versen verewigte, war ebenfalls von nur geringem Erfolg, soass auch sie gleich im nächsten Jahre (1G34) wiederum verschärft er-® e uert, und so auch um 1636 und 1639 abermals erweitert veröffentlichtWard.
Die männliche Kleidung erhielt nebenher wiederum ein mehr
spanisches Gepräge; so wesentlich durch Wiederbevorzugung der kuizen,fündwulstig gespannteren, langstreifig geschlitzten Oberschcnkelho.se (' eigl.
Ö79). Jedoch betraf dies, liervorgerul'en durch die Vorliebe der KöniginfUr diese an ihrem heimischen Hofe ja durchgängig herrschende FormW*9.'349), eben auch nur die Vornehmsten, die, welche in unmittelbaremVerkehr mit dem Herrscherpaare standen, und die zu seiner engerenDkigebung zählenden höfischen Beamten (Fig. 351 a b). Auch ver-fechte sich diese Form, um gegenüber der immer freieren, zwangloserenEntfaltung der Lebensweise nicht mehr längere Zeit zu behaupten. Schonse >t der Glitte der zwanziger Jahre verlor sie sich unter den sonstigenGestaltungen, von da an sich lediglich bei einzelnen Hofbeamten, dochel) en auch nur als eine ceremouiellc Bezeichnung, und so, mit nurleichter Umbildung, bis ins achtzehnte Jahrhundert fortsetzend (s. unten).
Im Uebrigen vollzog sich die Wandlung, da immer nur an Einzel-nen ankniipfend, auch nur schwankend und ziemlich langsam. Amfrühesten äusserte sie sich am Haupte, und zugleich am auffälligsten inder Behandlung des Haars. Alsbald nach dem Tode Heinrichs IV..jfgannen die jüngeren Hofleute und mit ihnen alle die, welche auftutzerthum Anspruch machten, die Haartracht des erst neunjährigenLud wi gs XIII. nachzualunen. Gleich dem jugendlichen Könige, der sein