A. Tracht. Amts-Abzeichen im Allgemeinen (1600—1700). 1073
vorn herab zum Verknöpfen, ein langes offnes violettes Oberkleid mitlangen, sehr weiten Ermeln, nehst geschlossenem Schulterkragen vonw eissem Pelz, und violetter viereckiger Mütze (Mortier); die Mitglie-der des Parlaments, ein ebensolches Untergewand, ein langes offnescarmoisinfarbiges Uebergewand mit langen Ermeln, und eine carmoisin-r °the viereckige Mütze; die Mitglieder v de la cour des comptes ,“e,n langes schwarzes Oberkleid mit weiten Ermeln, einen Schulterkragenv °n weissem Pelz und eine schwarze viereckige Mütze; die „hommes de^ (Richter), desgleichen, doch ohne Schulterkragen, und die Vertre-ter der Facultäten je eine eigenfarbige, talarartige ObergewandungUl, d besondere Kopfbedeckung. —
In England setzten sich die bis zum Ableben Elisabeths meistbeibehaltenen älteren Formen auch noch mindestens bis in den Anfangder zweiten Hälfte des Jahrhunderts ohne merkliche Wandlung fort(S- 735), Auch hier mithin blieben fiir die höheren Beamten die langenGewänder durchweg, gebräuchlich; ebenso für die „Richter“ oder dieauc h desshalb sogenannten „ gentlemens of the long rohe“. Die Verän-derungen, welche bis dahin statt hatten, äusserten sich in nur sehr be-s chränktem Maasse, indem man, doch auch erst etwa seit dem Endeder vierziger Jahre, gelegentlich Einzelheiten dem neuen Geschmacke^hr anpasste, oder gegen die ihren Zwecken entsprechenden Mode-formen umtauschte. Auch noch zu dieser Zeit, und darüber hinaus,tru gon unter anderem sowohl der „Richter von der King’s Bench ,“a k auch, kaum verschieden davon, der „ Baron of the Excheter“ (Herrd ß s Schatzkammergerichts) eine den Hinterkopf engumschliessende,Unter dem Kinne verbundene Kappe nebst breitkrempig ausladendem,dachem Rundhut darüber, ein bis zu den Füssen reichendes UntergewandIÖIt ganzen Ermeln nebst breiten Aufschlägen von Pelz ein ebenso lan-ßcs Unterkleid mit weiten Halbermeln, mit Pelz verbrämt, einen nurUnter dem Halse geschlossenen, bis zu den Knien reichenden Riicken-•Uantel, gleichfalls mit Pelz ausgeschlagen, darüber einen breiten, ein-fachon viereckigen (Doppel-) Kragen von Weisszeug, eine breite goldne^ e ^e, und darunter hervorquellend eine in Falten gelegte Cravate; der«King’s Solicitor“ (Sachwalter oder Procurator) und andere°dcntliche Obrigkeiten, einen walzenförmigen Hut mit schmaler, gerad-a bstehender Krempe, ein Unterkleid mit langen Ermeln, einen langen,°ffnen Oberrock zum Verknüpfen, mit weiten Halbermeln, und langen,'umitten geschlitzten Hängeermeln, die Oeffnung des Rocks jederseits,' e vordere Seite der Haibermel, und der untere Rand der Hängeermelreit, durchaus mit goldnen Litzen und Knöpfen besetzt, einen glattauf-le genden, weissen Halskragen und Handschuhe mit kurzen Stulpen;er «Lord Mayor“ (Oberbürgermeister), eine flache Kappe, Voll-We >88, Kostümkunde. III. 68