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III. Das Kostüm des 17. Jahrhunderts.
und Schnurbart, ein Unterkleid mit engen Ermeln nebst gekräuseltenManschetten, ein langes offnes Obergewand mit Halbermein und langen,inmitten quergescblitzten Nebenermeln, durchweg mit Pelzwerk gefüttertund längs den Bändern damit verbrämt, dazu, als ein aus der ZeitHeinrichs IV. überkommenes Abzeichen, einen (vermittelst eines Bandesvor der Brust befestigten, über der rechten Schulter nach rückwärtshängenden) beckenförmigen Hut mit daran befindlicher Zeugmasse, einemUeberrest der alten „Sendelbinde“ (S. 89; Fig. 54)-, und der „ gentlemenof the faculty “ (Gelehrte), ein langes Untergewand, ein langes offnes.Obergewand, ganze weitwulstige Ermel (je nach der Facultät von schwar-zer, violetter oder rother Farbe), eine abstehende oder aufliegende rundeHalskrause, und entweder eine schmal umrandete {„night“) Kappe oder(später) einen walzenförmigen Hut mit schmaler, gerader, gesteifterKrempe. — Auch die sich dann, unter Karl II. , vollziehende Umwand-lung war noch keineswegs eine etwa durchgreifende. Zwar folgte der-selbe, als ein eifriger Nachahmer Ludwigs XIV., dessen Vorgängen,doch ohne sich ihnen gerade darin unbedingter anzuschliessen, wie erdenn einerseits, zufolge seiner Abneigung gegen eine streng bemesseneEtiquette, von der Einführung der eignen Hof-Uniform absah, anderseitsaber auch rücksichtlich der Amtstrachten der Ueberlieferung immerhinnoch Rechnung trug. Bei allendem indessen erhielten diese jetzt doch,wenigstens im Allgemeinen, eine den französischen Amtstrachten ähnlicheDurchbildung, und damit zugleich auch einen festen Stütz- und Aus-gangspunkt für eine dem nun immer gemässere Entfaltung. Etwa seitdem Beginn der siebenziger Jahre trat zu ihnen insgesammt, als ein fortanwesentlicher Theil, die übergrosse Perrücke hinzu.
Und nahezu den gleichen Verlauf nahm diese Angelegenheit in denanderen westlichen Ländern. Ueberall Fortsetzung des Bestehendenunter nur vereinzelten Schwankungen, hauptsächlich der Färbung, tisin den Anfang der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, und sodann, hieri früher dort später, eine mehr oder minder entschiedene Aufnahme derfranzösischen Anordnungen. Allerdings blieb es dabei nicht aus', dassnun auch demgegenüber jeder Fürst in seinem Bereiche noch besondereMassnahmen traf und solche daneben zur Geltung brachte, wodurch dannin Italien und vor allem im Deutschen Reiche, bei der Vielherr-schaft daselbst, sowohl die mehrentheils aufgenommenen Hof-Uniformen,als auch die amtlichen Trachten zu ungemeiner Mannigfaltigkeit an-wuchsen; indessen, wie sehr sich auch diese steigerte, betraf sie doch immernur Einzelheiten ohne das jenen Trachten fortan eben überhaupt eigne/französirte Gesammtgepräge noch wirklich zu beeinträchtigen. EineAusnahme davon machten freilich, aber auch fast einzig, die Gressstädteder Schweiz und die deutschen Reichsstädte, welche sich auch