270 Anderem Theils/dritten Lapie.
vorhalten/ und wieder alle Anfechtungen
- stärcken. Und wann es zum leisten kom-met/ solle man
Drittens : Dem Sterbenden daß Heil.Creutz/ Rosenkrantz/ und geweyhtebrtnne-de Kertzen in die Hand geben/ oder halten.
. Viertens: Solle man öfters den Ster-benden/ und sein Bethlein mit dem Heil.Weyhwasser besprengcn/scin Stirn/Mund/und Hertz mit dem H. Creutz bezeichnen.
Fünftens : Sollen die Herumstehendeden Sterbenden mit Geschwätz/ und an-deren Getümmel nicht beunruhigen / son-dern vielmehr die geängstigt See! durch
- andächtiges Gebett des Heil. Rosenkran-ycs/ der Litancyen von der hochheiligstenDrcyfaltigkeit/ von dem bitteren Leiden/und Sterben Christi/ von der sceligistenMutter GOttes/ GOtt anbefehlen.
Sechseens : Solle man ihme kurtze/ undkräftige Schus-Gebcttlctn/ und Seufzereingeben: Absonderlich die heilige Namen:IEsus/Maria/ Joseph/ öfters wiederholen.
Giebendtens: Solle das Zusprechen aufder Seiten/ und etwas ob dem Haupt deßSterbenden allgemach/ und bescheidenc-sch ohne Geschrey geschehen.
An-