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Die Lehre der katholischen Religion : oder der erklärte Katechismus
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§4

Es wird verbothen sich selbst, oder ari-dere zu rödcen, zu verwunden, am Leideoder an der Seele zu beschädigen.

Die Liebe zu sich gebiethet einem jedensein eigenes Leben zu erhalten, über welchesGott allein Herr ist. §)

Man versündiget sich also Wider das fünfteGeboth an sich selbst, wenn man aus Verzweif-lung sich um das Leben bringet; wenn manAch aus Ungeduld den Tod wünschet; wenn mandurch unmäßiges Essen und Trinken seine Ge-sundheit verderbet; wenn man sich ohne Nothder Lebensgefahr aussetzet rc.

An dem Nächsten versündiget man sich widerdas nämliche Geboth.

1. In Gedanken, wenn man über ihn zür-net, ihn beneidet, hasset, ihm böses wünschet.

2. In Worten, wenn man ihm fluchet,ihm übel nachredet, ihn lästert.

;. In Werken, wenn man ihn schlägt,verwundet, oder gar tödtet.

Der seinen Nächsten mit Worten, oderWerken beschädiget, der muß ihm, so viel erkann, genug thun, sonst wird ihm seine Sündenicht nachgelassen.

Sonst tödtet man den Nächsten auch derSeele nach, wenn man ihn durch Worte, oderBeyspiele zur Sünde reiyet, welches man Aerger-niß geben heißt Beyde sündigen, der Aerger-niß giebt, und der nimmt, doch der erstere

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x) Du biS es, o Herr, der Macht hatte über Lebe» MLob. Weesh. xvi. ,z.