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oder unmittelbar zur Sünde der Ungerechtig-kett mitgewirkct haben.
Da die Zurückstellung und Ersetzung des ent-wendeten Gutes gemeiniglich so vielen Schwierig-keiten unterworfen ist, und dennoch die Sün-de ohne dieselben nicht nachgelassen wird,so soll dieses allein uns schon bewegen, jedesUnrecht zu verhasftn, und äusserst zu vermeiden r);es soll unserm Eigennützen Einhalt thun- in Be-trachrung, daß wir, wie der Apostel saget,nichts in die Welt gebracht, und auchnichts heraus bringen werden s).
v. Du sollst kein falsches Zeugniß geben.
In diesem Gebothe wird gebothen: vornNächsten billig zu denken und zu reden.
Es werben verbothen: i. Falsche Anklage»oder Zeugnisse wider den Nächste» vor Gerichte,oder auch sonst, wenn es wider die Wahrheitist c). 2. Alle Gattungen der Lügen, die i»
keinem Falle erlaubt sind, sogar wenn man stehoder dem Nächsten damit nützen könnte; weilman nichts Böses thun muß, damit was Guteserfolge u). z. Alle Verleumdungen und Ehrab?schneidungen, womit die Ehre des Nächsten ver-letzet wird, es mag hernach das Laster, daßman offenbaret, wahr oder falsch seyn. 4-. Obren-——— bia-
r) Wehe dem, der da vermehret, was nicht sein ist ! Wielanqe wird es nsch währen, daß er dicken Kvth widersich selbst anhautet? Hab. II. 6.
Limorh. vi.
Y Lm falscher Zeuge wird nicht ungestraft bleiben. Syr°'-) Ihr sollt nicht lügen. Lev. XlX. , 1 .