66 §
!er scchszehnde Weil.
Gebether.
Uür die Abgestorbenen.
Dfficium für die Abgestorbenem
Wieder Ketten.
!ERR! eröffne meine Lefzen, und mein' Mund wird dein Lob verkündigen.
O GOtt! merke auf meine Hülf,
HErr! eile den armen Seelen zu helfen.
Durch die GüLigkeiL des Vaters, und desSohns, und des heiligen Geistes, welche vonAnfang ist gewesen, und wird wahren bis zuewigen Zeiten, Amen.
Hymnus, oder Reim-Gebeth.
süßer JEsu! durch die Lieb^ So dich gebracht um's Leben:
Ich bitte dich, ach ! nicht verschieb,
Den Seelen Trost zu geben.
Sich