490
geübt sind, und das rechte Gefühl der Freiheil wohnt nur inder Brust des Mannes, der die Waffen zu führen weiß.
Waffenfähige Jünglinge! Ihr wisset, wie viel bei den dieSchweiz umwohnenden Völkern für das Kriegswesen getan wird.Dort muß der Jüngling sich eine Reihe von Jahren ausschließ-lich dem Kriegshandwerk widmen; dort sind stehende Heere,geübte Mannschaften, erfahrene Offiziere.
Wir Schweizer erachten die Waffenführung als eine all-gemeine Pflicht, als einen Dienst, den jeder dem Valerlandeschuldig ist. Wir haben keine eigentlichen Soldaten; wir habenbürgerliche Yalerlandsverteidiger. Unser Wehrsland ist keinbesonderer, er ist Nährsland zugleich. [In aber in dieser Dop-pelstellung zu genügen, müssen wir die Zeit friedlicher Waffen-übung beschränken. Wodurch nun wird es möglich, doch auchin kurzer Zeit zum Waffendienst geschickt zu werden :* Dadurch,daß die Mannschaft mit der größten Aufmerksamkeit, Bereit-willigkeit und mit dem höchsten Fleiß und Ernst den bestimmtenExerzitien sich widme.
Also muß ich euch, biedere Jünglinge! aufs dringlichsteermähnen, daß ihr Sinn, Verstand und körperliche Kraft frischund rasch bei unsern Übungen gebraucht. ihr aber noch
besonders lernen sollet, das ist der pünktlichste und genauesteGehorsam gegen die Befehle eurer Vorgesetzten: ihr müßt mili-tärische Disziplin achten und üben lernen! Ohne strenge mili-tärische Zucht und Ordnung ist keine gemeinsame Waffenbildungmöglich. Was aber bei rohen und unfreien Menschen nur durchZwang und körperliche Strafen erzielt wird, das soll sich beieuch aus verständiger Überlegung, aus freiem Willen, aus Liebe,zum Valerlande und aus ernster Achtung der Waffen ergeben.Ihr sollet durch euer ganzes Wesen und Betragen zeigen, daßihr einem freien Volke angehört, und daß ihr würdig seid,freie Krieger zu heißen.
Lasset euch, Schweizerjünglinge! nicht irre machen durchdie unehrenhafte Rede derer, die unser schweizerisches Wehr-wesen gering anschlagen, ja die ganze Waffenübung und Wa/f'en-führung als etwas Unerhebliches schmähen. Niemand kennt Zeitund Stunde, da das Schweizervolk aufgerufen werden kann,zu zeigen, daß es noch würdig sei, ein freies Volk zu heißen;