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Lesebuch für das achte Schuljahr der Volksschule des Kantons St. Gallen / hrsg. vom Erziehungsrate
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Schnapsbrennereien gab, das Schnapstrinken in erschrecklicherWeise überhand nahm, da erließen die eidgenössischen Räte einGesetz, daß niemand als der Bund Branntwein in größererMenge herstellen und verkaufen dürfe. Nun konnte man alleSchnapsbrennereien aufheben und den übermäßigen Schnaps-genuß mit Erfolg bekämpfen. Das Geld, das das Alleinverkaufs-recht abwirft, darf der Bund jedoch nicht für sich behalten, son-dern muß 2 Franken auf den Kopf der Bevölkerung den Kan-tonen abgeben. Im Jahre 1920 kamen über 7 Millionen Fran-ken zur Verteilung. Aber auch die Kantone dürfen das Geld nichtnach Belieben verbrauchen, sondern müssen wenigstens den zehn-ten Teil davon zur Bekämpfung der Trunksucht verwenden.

Um das Volk vor der Spielsucht und der Lotteriepest zubewahren, hat der Bund die Einrichtung von Spielhäusern unter-sagt und der Post die Beförderung von Lotterielosen verboten.

Der Bund und die Kantone. Der Bund ist der Oberstaat,und die Kantone sind die Gliedstaaten. Damit sie miteinandergut auskommen, ist in der Bundesverfassung genau angegeben,was jeder tun darf und was nicht. So darf nur der OberstaatKrieg erklären, Frieden machen und mit auswärtigen Regierun-gen Bündnisse und Handelsverträge abschließen. Nur er darfGesandte in andere Staaten schicken, und die fremden Gesandtenin der Schweiz dürfen nur mit der Bundesregierung und nichtmit den Kantonsregierungen verkehren; denn dem Ausland ge-genüber gibt es nicht zweiundzwanzig Kantonalstaaten, sondernnur einen Bundesstaat. Die Kantone dürfen auch keine Son-derbünde mehr schließen, und wenn zwischen ihnen ein Streitausbricht, so dürfen sie nicht zur Selbsthilfe schreiten und ge-geneinander Krieg führen, sondern müssen den Handel vor demBundesgericht auskragen.

Viele Sachen, die früher von den Kantonen besorgt wurden,sind jetzt an den Bund übergegangen. So ist das WehrwesenSache des Bundes geworden. Früher, als es noch Sache derKantone war, waren Dienstpflicht, Ausrüstung und Ausbildung

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