kleiden, und sie wurden auch nicht besoldet, sondern mit Tag-geldern entschädigt. Jetzt ist das Bundesgericht ein ständiges Ge-richt, und seine Mitglieder dürfen keiner andern Behörde ange-hören und keinen andern Beruf ausüben.
Die Pflichten der Bürger. Ein Staat, der den Bürgern soviele Rechte gewährt und für ihre Wohlfahrt so viel tut, darfihnen auch Pflichten auflegen; denn es gibt keine Rechte ohnePflichten. Der Bund legt den Bürgern drei Pflichten auf. Dieerste und leichteste ist die Stimmpflicht. Das ist die Pflicht, anallen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Im KantonSt. Gallen mziß man das tun, sonst wird man gebüßt. Invielen Kantonen aber besteht kein Stimmzwang, und da bleibenviele Bürger von den Gemeindeversammlungen und Urnenab-stimmungen fern. Sie kümmern sich nicht im geringsten um dieöffentlichen Angelegenheiten. Das werfe, sagen sie, nichts ab.Ein guter Bürger denkt nicht so; ihm ist am Wohl der Gemeinde,des Kantons und des Bundes so viel wie am eigenen gelegen.Er nimnit es daher ernst mit der Stimmpflicht. Er prüft jede Ge-setzesvorlage, bevor er sie annimmt oder verwirft, und gibt nurden Würdigsten seine Stimme. Das ist sehr wichtig. Wenn dasVolk gute Wahlen trifft, so bekommt es auch gute Gesetzgeber,Regierer und Richter; trifft es aber schlechte Wahlen, so tritt dasGegenteil ein.
Die zweite, schon etwas schwerere Pflicht ist die Steuerpflicht.Um alle seine Aufgaben zu erfüllen, braucht der Bund viel Geld.Bis jetzt mußte er keine Steuern erheben, sondern konnte seinenHaushalt fast ganz aus hem Erträgnis der Zölle bestreiten. Jetztaber reichen diese Einnahmen nicht mehr aus. Der Grenzschutzwährend des Weltkrieges hat die Schweiz anderthalb Milliardengekostet. Um diese Schuld abzutragen, muß der Bund nun eineKriegssteuer erheben. Die Steuerpflicht beginnt jedoch erst beieinem Vermögen von über 10,000 Franken und bei einem Er-werbe von über 2500 Franken; die unvermöglichen Leute müssenalso nichts daran bezahlen.
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