Buch 
Lesebuch für das achte Schuljahr der Volksschule des Kantons St.Gallen / nach Vorlage der Lehrmittelkommission hrsg. v. Erziehungsrate
Entstehung
Seite
133
JPEG-Download
 

Geschichtskunde

Wie der Bundesstaat heute eingerichtet ist.

Die Vundesglieder. Im Jahre 1874 legten die eidgenössi-schen Räte dem Schweizervolke eine neue Verfassung zur An-nahme oder Verwerfung vor; sie wurde mit großer Mehrheitangenommen und gilt heute noch. Ihr erster Artikel lautet:Diedurch den gegenwärtigen Bund vereinigten Völkerschaften der22 Kantone, als: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unter-waiden (ob und nid dem Wald), Glarus, Zug, Freiburg, Solo-thurn, Basel (Stadt und Landschaft), Schaffhausen, Appenzell(beider Rhoden), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau,Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrerGesamtheit die schweizerische Eidgenossenschaft." Das sind die22 Bundesglieder. Es sind die gleichen, die schon den Bundes-vertrag von 1815 geschlossen haben. Seither ist keines mehrhinzugekommen, aber auch keines abgefallen.

So wie die Kantone heute sind, müssen sie bleiben. DerBund sichert jedem sein Gebiet. Es darf keinem ein Stück weg-genommen und einem andern zugeteilt werden. Aus den Kan-tonen St. Gallen, Appenzell und Glarus dürfte nicht wieder, wiees in der Einheitszeit geschehen ist, ein Kanton Säntis undein Kanton Linth gemacht, und die Kantone Uri, Schwyz, Unter-walden und Zug dürften nicht wieder zu einem Kanton Wald-stätten zusammengelegt werden. Und wenn umgekehrt die Ap-penzeller oder die Basier ihre Halbkantone wieder vereinigenwollten, so dürften sie das nicht ohne die Zustimmung der übri-gen Bundesglieder tun. Und wenn gar eine neue Völkerschaft,z. B. die Vorarlberger, als 23. Bundesglied zur Schweiz kom-men wollte, so könnte es nicht geschehen, ohne daß das Volk dar-über abstimmte, ob es sie aufnehmen wolle oder nicht.

133