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Schweizergeschichte : ein Handbuch für Schüler / von J. König
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Alten, durch Gebietsstreitigkeiten und Volksaufstände verzögert. Die frühernZustände, selbst die Unterthanenvcrhältnisse, sollten wieder hergestellt werden.Alles war freilich nicht mehr möglich. Berns hartnäckig »erfochtene An-sprüche auf Waadt und Aargau scheiterten an dem entschlossenen Widerstanddieser beiden Kantone. Sie fanden einen einflußreichen Beschützer an demKaiser Alexander, dem mächtigen Freunde Laharpe's. Auch die übrigenUnterthanenverhältnisse blieben aufgehoben. An der Spitze der Kantone,welche das Gute, das die Revolution gebracht hatte, festgehalten wissenwollten, stand Zürich und ließ sich von dieser Stellung durch nichts ab-bringen. Endlich kam der neue Bundesvertrag zu stände und wurdevon den Kantonen angenommen. Durch den Wienerkongreß selbstmußten die weitgehendsten Forderungen der schweizerischen Rückschrittsmännerabgewiesen, sowie die zwischen alten und neuen Kantone» hängenden Gebiets-und Entschädigungsansprüche erledigt werden. Die Tagsatzung hatte zukeinem Ausgleiche gelangen können.

Der Bundesvertrag von 1815 verwandelte die Schweiz wiederin einen lockern Staatenbund. Den bestehenden neunzehn Kantonen wurdendrei neue beigefügt, Wallts, Neuen bürg uud Genf. ObwohlBundesglied, blieb Neuenburg ein preußisches Fürstenthum. Das Gebietder Stadt Genf wurde durch savoyische Gemeinden vergrößert. Bern erhieltden größten Theil des Bisthums Basel und die Stadt Bicl. AndereOrte wurden mit Gcldentschädigungcn abgefunden. Ein wesentlicher Gewinnfür die Schweiz war die Anerkennung ihrer Neutralität, in welche auchNordsavoyen aufgenommen wurde. Veltlin, Eleven und Worms wurdendagegen Oesterreich einverleibt. An der Tagsatzung erhielt jeder der22 Kantone eine Stimme. Die Gesandten waren an ihre Instruktionengebunden, daher die Verhandlungen langsam und schleppend. Den Kan-tonen gegenüber hatte die Tagsatzung geringe Rechte. Sie versammelte sichabwechselnd in den drei Vororten Zürich, Bern, Luzern. Je nachzwei Jahren wechselte der Vorort. Der Schultheiß oder Bürgermeisterdes Vorortes war zugleich Präsident der Tagsatzung. Bestimmungen überfreie Niederlassung, über ein schweizerisches Bürgerrecht rc. fehlten demVertrage; dagegen wurde der Bestand der Klöster garantirt und eine schwei-zerische Armee und Kriegskasse geschaffen. Das Söldnerwcsen blühte neuauf; denn der Abschluß von Militärkapitulationen wurde den Kantonenüberlassen. In den Kantonen wurden ebenfalls, soweit als möglich, dieEinrichtungen vor 1798 herzustellen versucht, den Hauptstädten gegenüberdem Lande bedeutende Vorrechte eingeräumt. Im Kanton Bern z. B. ge-hörte» von 299 Mitgliedern des Großen Rathes 200 der Stadt und nur99 dem Lande an; in Zürich 130 der Stadt und 82 dem Lande, inFreiburg 108 der Stadt und 36 dem Lande u. s. w.

Die fünfzehn Friedensjahre der Restauration bilden in politischerBeziehung eine der traurigeren Perioden in der Geschichte unseres Landes,

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