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II. Das Mittelalter.
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In den Jahren 1886 und 1888 wurden die 500jäh-rigen Gedächtnistage der Schlachten von Sempach undNäfels unter Teilnahme der ganzen Eidgenossenschaft fest-lich begangen und Siegesdenkmftler an beiden Orten ein-geweiht.
Wie der Eidgenossenbund durch die eben beschrie-benen glücklichen Kriege nach aussen erstarkte, so kräf-eidRMössUeheD l '8 te er sich »uch innerlich durch Aufstellung der erstenBundesftcsetze. allgemein verbindlichen Bundesgesetze, welche die Formvon Konkordaten oder Verträgen hatten. Der im Jahre1370 wegen Gewalttätigkeit und Widersetzlichkeit des Prie-sters Bruno Brun in Zürich vereinbarte Pfaffenbriefstellte den Grundsatz auf, dass kein Stand Vorrechte haben,also auch die Geistlichkeit verpflichtet sein solle, der Landes-obrigkeit zu gehorchen. Zugleich übernahmen die Eid-genossen die Gewähr für die Sicherheit aller Strassenund Wege auf ihrem Gebiet, damit jedermann ungestörtsempacherbrief re i sen und verkehren könne. Der Sempacherbrief vorn1393 Jahre 1393 war eine gemeinsame Kriegsordnung, die ge-setzlose Fehden und eigenmächtiges Plündern verbot, da-gegen den Kriegern die Schonung der Wehrlosen undder heiligen Orte zur Pflicht machte. Die Eidgenossenwaren die ersten, die durch diese Verordnung den Kriegmenschlicher, schonender zu gestalten suchten.
Der Pfaffen-brief, 1370.