Vierter Abschn. Höhezeit b. Eidgenossenschaft. Übergang zur Neuzeit. 135
der Zürcher zu durchkreuzen. Während derZürcher Bürger-meister Rudolf Stüssi durch herrisches Auftreten dieUtznacher verletzte, gewann derschwizerischeLandammannItal Reding durch freundliche Worte die Bevölkerung.Utznach fiel den Schwizern und den mit ihnen eng ver-bundenen Glarnernzu. Ja, SchwizundGlarus ver-mochten schliesslich auch Gaster zu gewinnen und nachdem Willen des verstorbenen Grafen dieToggenburgerin ihr Landrecht, d. h. in ihren Schutz und Schirmaufzunehmen.
Die Zürcher wurden durch dieses Vorgehen, das sieals eine Verletzung ihrer Rechte betrachteten, aufs äussersteerbittert und verwarfen jede Vermittlung der Eidgenossen.Im Frühjahr 1439 griffen sie zum Schwerte. Doch gelanges den Eidgenossen, noch einmal einen Waffenstillstand aufein Jahr zu vermitteln. Als aber inzwischen keine Ver-söhnung erfolgte und die beiden feindlichen Brüder im fol-genden Jahre wieder gegeneinander an den Etzel rückten,zogen die Eidgenossen aus Uri und Unterwaiden denSchwizern zu Hilfe. Diese besetzten nun die zürcherischenSeedörfer und zwangen Zürich, nicht nur auf jedes toggen-burgische Erbe zu verzichten, sondern auch einen Teilseines eigenen Seegebietes an Schwiz abzutreten, nämlichdie sogen. Höfe am Fusse des Etzels: Wollerau, Pfäffikonund Freienbach samt der Ufenau (1440).
Diese Demütigung rief bei den Zürchern und ihremehrgeizigen Bürgermeister ein so leidenschaftliches Rache-gefühl hervor, dass Zürich sich an Österreich anschloss,ohne zu bedenken, dass es dadurch den Erbfeind der Eid-genossenschaft herbeirufe. Österreich willigte 1442 gernin einen Bund, der ihm den Aargau wieder verschaffenund, wie es hoffte, den Eidgenosseubund zerstören sollte.Ein österreichischer Hauptmann, Türing von Hallwil,erschien in Zürich. Die Folge dieses beklagenswertenSchrittes war, dass jetzt alle Eidgenossen Partei für Schwizergriffen und sich gegen Zürich wandten.
FehdezwischenZürich undSchwiz.
DemütigungZürichs, 1440.
Rad. Stüssiand daszttrcherisch-öeterreich.Bündnis.